In unsicheren Zeiten steigt auch das persönliche Risiko für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte. Ob durch Insolvenzen, Cyberangriffe oder neue Pflichten wie die ESG-Berichterstattung – wer an der Spitze eines Unternehmens steht, kann schnell in die Haftung geraten. Eine leistungsstarke D&O-Versicherung wird damit zum zentralen Schutzinstrument.

„Wer heute Verantwortung trägt, braucht mehr als nur unternehmerischen Mut – er braucht auch rechtlichen Rückhalt“, sagt Frank Oliver Keller, Leiter Financial Lines D&O bei der VSMA GmbH. In der heutigen komplexen Unternehmenswelt sind Führungskräfte vielfältigen Risiken ausgesetzt. „Die D&O-Versicherung ist dabei der Airbag für das Management“, so Keller.

Haftung oft auch ohne eigenes Verschulden
In Deutschland haften Führungskräfte mit ihrem Privatvermögen – sowohl gegenüber dem eigenen Unternehmen (Innenhaftung) als auch gegenüber Dritten oder Insolvenzverwaltern (Außenhaftung). Besonders riskant wird es in der Krise: Laut § 15b der Insolvenzordnung droht Geschäftsführern eine persönliche Haftung, wenn sie nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit weiterhin Zahlungen leisten. Ein Vorsatz ist dafür nicht nötig.

Die Folge: Zivilprozesse gegen Manager nehmen zu. Oft reicht ein einziger Fehler aus, um sich existenziellen Forderungen ausgesetzt zu sehen. Laut Veröffentlichungen der Versicherer werden pro D&O-Schadenfall circa 750.000 EUR für die Verteidigung beziehungsweise Freistellung des in Anspruch genommenen Managers aufgewendet.

Was die D&O-Versicherung wirklich leistet
Die D&O-Versicherung schützt Organmitglieder auf zwei Wegen: einerseits durch die Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz), andererseits durch die Zahlung bei tatsächlichen Pflichtverletzungen. Dabei sind sowohl Fehler im Innenverhältnis – zum Beispiel fehlerhafte Investitionen – als auch Forderungen von außen, etwa von Gläubigern oder dem Insolvenzverwalter, abgedeckt.

Neue Risiken, neue Anforderungen
Mit der Digitalisierung und Regulierung entstehen neue Haftungsfelder: KI-Fehleinschätzungen, Cyberangriffe, ESG-Pflichten oder die NIS2-Richtlinie sind hierfür nur einige Beispiele. Eine D&O-Studie aus dem Jahr 2025 zeigt: Nur 17 Prozent der deutschen Unternehmen bewerten Haftungsrisiken im Management als „Top-Thema“. Gleichzeitig fehlt vielen Unternehmen eine strategische Risikovorsorge.

Was passiert im Insolvenzfall?
Für Diskussionen sorgte ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt aus dem Frühjahr 2025: Wer trotz Insolvenzreife Zahlungen anweist, kann laut Gericht eine sogenannte Kardinalpflicht verletzen – mit der Folge, dass der D&O-Versicherer leistungsfrei ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkte indes die Rechte der Versicherten: Eine Klausel, die den D&O-Schutz automatisch mit dem Insolvenzantrag beendet, sei unwirksam, urteilte der BGH im Dezember 2024. Die Nachmeldefrist müsse weiterhin gelten.

Persönliche D&O – wenn die Firmenpolice nicht reicht
Unternehmenspolicen teilen die Versicherungssumme unter allen Versicherten. Bei parallelen Verfahren oder früheren Schadenfällen kann dies zu Lücken führen. Zudem haben Manager kaum Einfluss auf die Vertragsbedingungen oder Laufzeiten. Das kann besonders bei einem Jobwechsel oder beim Ausscheiden aus dem Unternehmen kritisch sein.

Experten raten daher zu einer persönlichen D&O-Versicherung: Sie wird individuell abgeschlossen und die Versicherungssumme steht unabhängig von der Unternehmenspolice exklusiv zur Verfügung. „Persönliche D&O-Deckungen werden immer wichtiger – vor allem bei großen Unternehmen oder wenn sich die Unternehmenssituation schnell verändert“, erklärt Keller. „Hier geht es um echte Eigenverantwortung – auch beim Schutz.“

Was Führungskräfte jetzt tun sollten
Führungskräfte sollten ihre bestehenden D&O-Policen genau prüfen. Wie hoch ist die Deckungssumme? Bestehen ausreichend lange Nachmeldefristen? Ebenso wichtig ist es, neue Haftungsrisiken wie Cybersecurity, ESG oder KI im Blick zu behalten und die Police im Zweifel entsprechend zu erweitern. Wer in einem größeren Unternehmen tätig ist oder vor einem Wechsel steht, sollte ergänzend über eine persönliche D&O-Versicherung nachdenken, um sich unabhängig und individuell abzusichern. Auch das Thema Compliance verdient mehr strategische Aufmerksamkeit: Haftungsfragen gehören heute zur Chefagenda – und das nicht erst im Krisenfall.

Abschließend lässt sich festhalten: Die Zeiten, in denen Manager sich auf das Prinzip „Verantwortung ohne Risiko“ verlassen konnten, sind vorbei. Persönliche Haftung ist Realität – und wird von Gerichten zunehmend konsequent durchgesetzt. Wer im Management Verantwortung trägt, sollte deshalb auch seine eigene Absicherung ernst nehmen. Die D&O-Versicherung ist dabei mehr als ein Produkt – sie ist ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Risikostrategie.

Das Team der VSMA berät Sie bei Fragen zur individuellen D&O-Absicherung jederzeit gerne und steht Ihnen mit fundiertem Rat und branchenspezifischem Know-how zur Seite.

Beitragsbild: Giulio_Fornasar / Shutterstock

Kontakt:
Herr Frank Oliver Keller
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1539
fkeller@vsma.org

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