Photovoltaik auf Industriedächern: Wer denkt an die Versicherbarkeit?

Solarenergie boomt. Immer mehr Unternehmen nutzen Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen), um kostengünstig eigenen Strom zu erzeugen. Ein Lichtblick für die Energiewende. Doch wie sieht es mit der Versicherbarkeit aus? Unsere Erfahrung zeigt: Bei der Installation von PV-Anlagen werden die Anforderungen der Sachversicherer häufig außer Acht gelassen. Das ist ein – vermeidbares – Versäumnis, das den Versicherungsschutz des Betriebs gefährden kann. Wie wäre es mit mehr Kooperation?

Die Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen in Deutschland wächst rasant. Im ersten Halbjahr 2023 wurden 64 Prozent mehr neue Solaranlagen in Betrieb genommen als im Vorjahr. Derzeit sind etwa 67 Gigawatt an PV-Leistung installiert, bis 2030 sollen es 215 Gigawatt sein. Damit das klappt, müssen pro Jahr mindestens 6 bis 7 Gigawatt auf Gewerbedächern installiert werden.

Industriedächer als optimale Standorte
Die stetig steigenden Strompreise in Deutschland setzen Unternehmen zunehmend unter Druck. Um Kosten zu sparen, vertrauen immer mehr Unternehmen auf die nachhaltige Stromerzeugung auf dem eigenen Dach. Gerade in der Industrie bieten große Dachflächen ideale Standorte für PV-Anlagen, die sich in der Regel schnell amortisieren. Auch die Mitglieder des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau investieren verstärkt in Photovoltaik.

Sonnige Aussichten also. Wäre da nicht eine Schattenseite, die sich oft erst zeigt, wenn die Konzeption der neuen PV-Anlage bereits abgeschlossen ist. In unserer Praxis häufen sich die Fälle, in denen die Anforderungen der Sachversicherer an den Brandschutz der PV-Anlage in der Planungsphase nicht bedacht wurden. Nicht schlimm, denken Sie? Dann versuchen Sie einmal, Deckungsschutz für ein Unternehmen zu verhandeln, das eine PV-Anlage auf einem Neubau mit brennbarer Dachkonstruktion installieren will!

PV-Errichterfirmen versus Sachversicherer
Unsere bisherigen Erfahrungen aus Risikodialogen zeigen, dass die Auffassungen von Errichtern und industriellen Sachversicherern über „sichere PV-Anlagen“ oft weit auseinander liegen. Die Installationsbetriebe stellen meist allein die baurechtlichen und behördlichen Vorschriften in den Vordergrund. Diese dienen jedoch in erster Linie dem Personenschutz. Der für Versicherer relevante Schutz von Sachwerten wird häufig nicht oder nur unzureichend berücksichtigt.

Ein Dilemma, denn die Anforderungen der Sachversicherer an PV-Anlagen werden aufgrund der Schadenerfahrungen der vergangenen Jahre immer höher. So fordern einige mittlerweile, dass eine PV-Anlage nur noch auf Gebäuden mit nicht brennbarer Dachkonstruktion installiert werden darf. Wird dies nicht eingehalten, kommt es zu langwierigen Verhandlungen über mögliche Alternativen, um den Deckungsschutz zu erhalten. In einem Fall ist es uns beispielsweise gelungen, den Versicherer davon zu überzeugen, dass die Brandschutzauflagen mit acht (!) verschiedenen Kompensationsmaßnahmen – darunter eine lineare Brandmeldeanlage unter dem PV-Modul – erfüllt werden können. Ein Aufwand, der Zeit und Geld kostet.

Energiewende gemeinsam (ver-)sichern
Die finanziellen Folgen eines Brandes können für Unternehmen existenzbedrohend sein. Die Anforderungen der Sachversicherer an den Brandschutz von PV-Anlagen sind daher verständlich. Andererseits ist ein schneller Ausbau von PV-Anlagen auf Industriedächern für die Energiewende unerlässlich. Deshalb ist jetzt vor allem eines gefragt: eine engere und frühzeitigere Zusammenarbeit zwischen Errichterfirmen, Versicherern und Unternehmen!

Ein Schritt in die richtige Richtung ist die Einbindung des Sachversicherers bereits in der Planungsphase. Wir empfehlen dies unseren Kunden seit Jahren – mit erfreulichen Ergebnissen. So kann sich beispielsweise die von einigen Versicherern geforderte Abnahme der PV-Anlage durch einen von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannten PV-Sachverständigen für den Kunden durchaus lohnen. In unserer Praxis konnten durch die damit verbundenen Messungen Ertragsminderungen bereits im Vorfeld aufgedeckt und somit vermieden werden. Die frühzeitige Einbindung des Versicherers kam somit auch der Wirtschaftlichkeit der Anlage zugute. Eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten!

 

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Kolumnist:

Birger Jeurink

Geschäftsführer VSMA GmbH