Immer öfter geraten Manager in das Visier von Ermittlern der Staatsanwaltschaft. Der Unternehmer, seine gesetzlichen Vertreter aber auch jeder andere Mitarbeiter können an ihrem Arbeitsplatz mit einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen in Konflikt kommen. Die Kosten für Rechtsanwälte, Zeugen und Sachverständige sind hoch. Eine spezielle Strafrechtsschutzersicherung bietet optimalen Versicherungsschutz.

„Keiner ist gegen Ermittlungen gefeit“ berichtet das „Manager Magazin“. Da es nach deutschem Recht jedoch nicht möglich ist, Unternehmen zu bestrafen, werden die verantwortlichen Personen zur Verantwortung gezogen. Die Zahl der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Manager steigt stetig. Hinzu kommt, dass sich ein derartiger Prozess i. d. R. über Jahre hinweg zieht und zusätzlich für Unruhe und Unsicherheit im Unternehmen sorgt.
Grundsätzlich ist jeder Unternehmensleiter und jede Führungskraft einem solchen Risiko ausgesetzt. Welche drastischen Folgen dies in der Praxis tatsächlich haben kann, verdeutlicht die Schilderung eines Unternehmers zu seinen Erlebnissen mit dem deutschen Strafrecht. Ihm wurde unter anderem die Hinterziehung von Umsatzsteuer in Millionenhöhe vorgeworfen und er wurde mit einem großen Aufgebot von Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung verhaftet. Bundesweit wurden bei allen Banken und Kunden, mit denen er geschäftliche Beziehungen hatte, Durchsuchungen vorgenommen. Über sein privates Vermögen wurde ein Arrest ausgestellt, woraufhin die Banken sofort die Kredite und Konten kündigten. Die für entsprechend spezialisierte Strafverteidiger und Sachverständige entstandenen Kosten beliefen sich auf mehr als EUR 200.000,00. Diese konnte er letztendlich selbst nicht mehr aufbringen.
In einem Punkt der Anklage erfolgte eine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe. In allen anderen Punkten wurde das Verfahren eingestellt. Das Unternehmen war inzwischen insolvent.

Tausende von Gesetzen und Verordnungen sind einzuhalten
Die Inhalte der Vorschriften sind selbst Juristen oft nicht bekannt. Zahlreiche – meist unbewusste – Verstöße sind die Folge. Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Justiz und Verwaltungsbehörden sind verpflichtet, jeden Verdacht zu verfolgen und Verstöße zu ahnden. Auch können missgünstige Wettbewerber oder Mitarbeiter, die sich ungerecht behandelt fühlen, den Stein ins Rollen bringen. Die Folgen eines daraus resultierenden Verfahrens sind unabsehbar und bedrohen oftmals die Existenz. Auch wenn nach jahrelangen Ermittlungen der Verdacht schließlich zusammenbricht und das Verfahren eingestellt wird: Negative Presse, Umsatzausfälle, langwierige Vernehmungen, psychische Belastung der Betroffenen und deren Familien sowie enorme – persönlich zu tragende – Kosten der Strafverteidigung können die Folge sein.

Die Kosten der Strafverteidigung sind nicht zu unterschätzen
In diesem Bereich arbeiten spezialisierte Rechtsanwälte und Sachverständige grundsätzlich nur nach vorheriger Vereinbarung von Honoraren. Diese übersteigen die gesetzlichen Gebühren um ein Vielfaches. Stundensätze von EUR 250,00 bis EUR 450,00 sind der Normalfall. So entstehen relativ schnell Gesamtkosten im sechsstelligen Bereich. Diese müssen die Betroffenen auch dann tragen, wenn das Verfahren eingestellt wird.

Der Maschinenbauer sollte seinen Versicherungsschutz um eine sogenannte spezielle Straf-Rechtsschutz-Versicherung abrunden. Diese kann zwar nicht vor strafrechtlicher Verantwortung entbinden, garantiert jedoch optimalen Schutz durch Empfehlung spezialisierter Rechtsanwälte und Sachverständiger, sowie umfassende Kostenübernahme, einschließlich Honorarvereinbarungen – in jeder Phase des Verfahrens. Ersetzt werden z.B. die Kosten des eigenen Anwaltes, die Gerichtskosten, die Kosten für von dem Gericht bestellte sowie eigene Sachverständige, Zeugengebühren, Dolmetscherkosten und Strafkaution. Dabei ist für den Versicherungsschutz zunächst unerheblich, ob Ihnen fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorgeworfen wird. Ein weiterer erwähnenswerter Punkt ist, dass die im Vorfeld gezahlten Kosten nur dann zurückzuzahlen sind,  wenn im Urteil festgestellt wird, dass das Vergehen vorsätzlich begangen wurde.

Die VSMA, eine 100%-ige Dienstleistungstochter des VDMA, konnte exklusiv für die VDMA Mitgliedsunternehmen einen Rahmenvertrag erarbeiten, der wesentliche inhaltliche Verbesserungen sowie Prämienvorteile gegenüber der marktüblichen Deckung bietet. Nähere Informationen erhalten Sie direkt von der VSMA, dem Versicherungsmakler für die Investitionsgüterindustrie. Sprechen Sie uns an!

Kontakt:
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Pia Keuchler
Tel. 0 69/ 66 03-1563
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