Reisende Mitarbeiter sind eine wichtige Gruppe innerhalb der Unternehmen. Daher sollten sie umfassend abgesichert sein. Zu den wichtigsten Versicherungen für die Reisenden zählen:

Auslandsreise-Krankenversicherung

Zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gehört auch die Absicherung im Krankheitsfall. Häufig sind sich weder Mitarbeiter noch Personalabteilungen der Unternehmen dessen und der damit verbundenen finanziellen Risiken bewusst. Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) bietet keinen ausreichenden Versicherungsschutz im Ausland. Grundsätzlich erstattet die GKV Kosten in der Höhe, in der sie auch in Deutschland angefallen wären. Während etwa eine Blinddarmoperation in Deutschland rund EUR 3.000,00 kostet, muss man in USA mit EUR 20.000,00 bis EUR 90.000,00 rechnen. Die Behandlung eines Herzinfarktes kostet hierzulande etwa EUR 8.000,00, in den USA bis zu EUR 150.000,00. Somit muss immer mit einer finanziellen Lücke gerechnet werden. Diese muss vom Unternehmen selbst getragen werden, sofern kein entsprechender Versicherungsschutz vorhanden ist.

Assistance

Grundgedanke ist es hier, rund um die Uhr telefonische Notfallhilfe vor Ort zu organisieren, etwa für die Suche nach einem Krankenhaus oder einem Arzt.

Gruppen-Unfallversicherung

Während den Auslandsreisen besteht ebenfalls Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Allerdings deckt die Berufsgenossenschaft ausschließlich Schäden ab, die in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Ein Unfall beim abendlichen Spaziergang gehört nicht dazu. Trotz aller Vorsicht können sowohl Berufsunfälle als auch Privatunfälle während der Auslandsreise schnell passieren. Insbesondere im außereuropäischen Ausland ist die Gefahr für Verkehrsunfälle aufgrund der geringen Infrastruktur deutlich erhöht. Daher ist eine zusätzliche Absicherung über eine Gruppen-Unfallversicherung sehr sinnvoll. Im Vordergrund sollte dabei die Absicherung gegen die Folgen von Tod und Invalidität stehen.

Kidnapping & Ransom-Versicherung (K&R)

Mitarbeiter müssen auch in Krisengebiete reisen. Dennoch sind Expertisen im Umgang mit Entführern und Erpressern in kaum einem Unternehmen zu finden – Grund genug, eine Entführungs- und Lösegeldversicherung abzuschließen. Die K&R-Versicherung deckt nicht nur das vereinbarte Lösegeld. Vor allem sichert sie den Zugang zu einem erfahrenen Krisenberater, der im Falle des Falles dem Versicherungsnehmer schnellstmöglich zur Seite steht. Verhaltenskundige Mitarbeiter sind der beste Schutz gegen Entführungen oder Erpressungen. Daher ist eine präventive Beratung genauso wichtig wie die Unterstützung im Krisenfall. Gute Deckungen umfassen eine Subvention präventiver Beratung und unterstützen somit auch das Mitgliedsunternehmen in dessen Fürsorgepflicht für seine Angestellten.

 

Beitragsbild: Saklakova / iStock

 

Kontakt
Marcus Flier
VSMA – Ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1573
mflier@vsma.org

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