Der zunehmende Fachkräftemangel und die verstärkte Dienstleistungsorientierung erfordern neue Lösungen, um den Unternehmenserfolg zu sichern. Es gilt mehr denn je, qualifiziertes Fachpersonal zu finden und an das Unternehmen zu binden. Das erreicht man nur, indem ein attraktives Umfeld für die Mitarbeiter geschaffen wird. Die Gruppen- Unfallversicherung kann solch ein Mittel sein.
Gesetzlicher Versicherungsschutz
Die Mitarbeiter sind über die jeweilige Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten abgesichert. Die Leistungen von der Berufsgenossenschaft im Falle eines Arbeitsunfalles, aus dem eine Invalidität resultiert, sind nie ausreichend bemessen. Ein Arbeitsunfall kann aus Erfahrung der VDMA-Dienstleistungstochter VSMA GmbH zur Berufsunfähigkeit oder gar zur Arbeitsunfähigkeit führen. Um nicht auf den Staat angewiesen zu sein, benötigt der Verunfallte zusätzliche Geldmittel. Hier ist die Gruppen-Unfallversicherung eine ideale Ergänzung.
Versicherungsschutz
Im Rahmen einer Unfallversicherung kann der Tod und die Invalidität der Versicherten Person abgesichert werden. Geboten werden auch beitragsfreie Leistungen, wie Bergungskosten, Rehabilitationsbeihilfe, Kurbeihilfe und Komageld usw. Besonders wichtig in diesem Zusammenhang sind die zur Verfügung stehenden „Umbaukosten“ nach einem Unfall, auch für den Arbeitgeber. Hier stehen für den Umbau des Arbeitplatzes z.B. EUR 35.000,00 oder den Umbau der Wohnung des Verletzten z.B. EUR 20.000,00 zur Verfügung. Die typische Gruppen-Unfallversicherung bietet im Gegensatz zur Berufsgenossenschaft einen weltweiten 24-Stunden-Schutz d.h. die Mitarbeiter sind auch während der Freizeit abgesichert.
Lösung für den Arbeitgeber
In der Gruppen-Unfallversicherung werden die Versicherten in Gruppen zusammengefasst, z.B. Geschäftsführer, Prokuristen, kfm. Angestellte, Monteure und im Regelfall mit unterschiedlichen Versicherungssummen belegt. Die Versicherungssummen sollten sich nach der Position und der „Wichtigkeit“ im Unternehmen richten. Häufig haben Mitarbeiter auch einen Anspruch auf eine betriebliche Unfallversicherung über ihren Arbeitsvertrag. Aus Gründen der Gleichbehandlung und der Mitarbeiterbindung sollten grundsätzlich alle Mitarbeiter abgesichert werden.
Dienstreise-Unfallversicherung
Der Arbeitgeber hat auch die Möglichkeit über eine sog. Dienstreise-Unfallversicherung alle seine Mitarbeiter abzusichern. Im Rahmen solch einer Versicherung gelten alle Dienstreisen versichert, aber auch die Botengänge (z.B. Gang zur Bank oder zur Post) können abgedeckt werden. Es handelt sich um eine beliebte Alternative zumindest die Dienstreisen der Mitarbeiter zu versichern.
Der Arbeitgeber sollte diese preisgünstige und sinnvolle Möglichkeit zur Mitarbeiterbindung nutzen und seine Fachkräfte im Falle eines Unfalles mit einer leistungsstarken Gruppen-Unfallversicherung absichern.
Gerne erarbeitet die VSMA GmbH einen Versicherungsvorschlag oder prüft den bestehenden Versicherungsschutz
Kontakt:
Marcus Flier
VSMA- Ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1573
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