Zum 10.12.2020 traten die Änderungen zum Versicherungsteuergesetz in Kraft. In der Folge kam es unter anderem zu Mehraufwendungen für Unternehmen, die im Rahmen von internationalen Versicherungsprogrammen rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) mitversichern.

Die Versicherer erhoben für die Prämienanteile dieser Tochtergesellschaften zusätzlich 19 Prozent Versicherungssteuer. Dies führte in vielen Fällen zu einer Doppelbesteuerung. Betroffen waren alle Prämienerhebungen, die nach dem 10.12.2020 durchgeführt wurden, unabhängig davon, welchen Zeitraum sie betrafen.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nun klargestellt, dass diese Tochtergesellschaften nicht von der Änderung betroffen sind.

In den Fällen, in denen bereits die Prämienerhebungen mit der zusätzlichen Versicherungssteuer von 19 Prozent vorgenommen wurden, werden die Versicherer aufgefordert, entsprechende Korrekturen vorzunehmen und die zu viel erhobene Versicherungssteuer zu erstatten.

Die VSMA hatte bereits im Januar und im März über diese Thematik berichtet. Bei Fragen in diesem Zusammenhang steht Ihnen die VSMA gerne zur Verfügung.

Beitragsbild: Rawpixel / iStock

Kontakt:
Herr Werner Döringer
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1521
wdoeringer@vsma.org

 

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