Bei Montageleistungen außerhalb der EU-Länder sollten Firmen bei der Versicherung möglicher Sachschäden immer auch die landesrechtlichen Bestimmungen im Auge haben.
Ein Sachschaden – zum Beispiel ein Feuerschaden an der gelieferten Anlage, der vor der Abnahme eintritt – kann erhebliche Kosten verursachen.
Daher empfiehlt es sich, eine Montageversicherung abzuschließen, um das Risiko eines Katastrophenschadens abzudecken. Die Montageversicherung kommt für sämtliche plötzlich und unvorhergesehen eintretenden Sachschäden am Montageobjekt auf. Ausgeschlossen bleiben nur explizit genannte Gefahren. Oft wird auch der Abschluss einer Montageversicherung vom Besteller verlangt, sodass ein Abschluss zwingend erforderlich ist, um den vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Besonders bei Montagen außerhalb der EU-Länder sollten Verkäufer die jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen für diese Versicherungen beachten.
Versicherungspflicht im Lande
Innerhalb der EU können sämtliche Montagen bei einem in Deutschland ansässigen Versicherungsunternehmen eingedeckt werden. Außerhalb der EU gelten andere Regeln: So sehen zum Beispiel die Schweiz, China, Russland und viele weitere Länder vor, dass ein im Land belegenes Risiko auch nur bei einem dort ansässigen oder zugelassenen Versicherer versichert werden darf. Verstößt ein Unternehmen gegen die sogenannte „Versicherungspflicht im Lande“, drohen empfindliche Strafen wie hohe Geldbußen oder auch Gefängnisstrafen. Im schlimmsten Fall droht sogar ein vollständiger Marktausschluss des Unternehmens.
Firmen sollten prüfen, ob ihr bestehender Versicherungsschutz eine praktikable und auch rechtlich sichere Lösung darstellt. Oft beschränken Versicherungsunternehmen die Geltung ihrer Verträge auf Europa oder sehen bei Aufträgen außerhalb der EU nur unzureichenden Versicherungsschutz vor. Hierfür bietet die VSMA GmbH eine Lösung an, die einerseits den landesrechtlichen Bestimmungen nachkommt und anderseits
sicherstellt, dass Unternehmen weltweit optimal versichert sind. Sofern bei Montagen in Ländern mit „Versicherungspflicht im Lande“ vertraglich vereinbart wurde, dass der Verkäufer eine Montageversicherung abzuschließen hat, muss dies zwingend im jeweiligen Land erfolgen. Hintergrund ist, dass der Versicherungsschutz nachgewiesen werden muss und gegebenenfalls die Interessen des Bestellers mitversichert werden sollen.
Betreuung auch vor Ort möglich
Aufgrund ihrer Spezialisierung auf den Maschinen- und Anlagenbau verfügt die VSMA über die notwendige Kompetenz und langjährige Erfahrung, um individuelle Versicherungslösungen zu erarbeiten und weltweit zu platzieren. Durch die Zusammenarbeit mit einem internationalen Maklernetzwerk ist auch eine Betreuung vor Ort gewährleistet.
Kontakt:
Patrick Römer
VSMA- ein Unternehmen des VDMA
Telefon: 069/ 6603- 1579
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