Montageversicherung – worauf Sie jetzt achten sollen

Die Montageversicherung ist für jedes Unternehmen von Bedeutung, das bei seinen Kunden Maschinen und Anlagen errichtet. Bis zur Abnahme trägt in der Regel der Lieferant die Gefahr für Sachschäden. Doch worauf sollten Unternehmen beim Abschluss einer Montageversicherung grundsätzlich achten und was gilt, wenn sich Projekte wegen der aktuellen Sondersituation verzögern?

Die Montageversicherung kann als Einzelvertrag für ein bestimmtes Projekt oder als Generalvertrag für alle Aufträge eines Jahres abgeschlossen werden. Die am Markt erhältlichen Konzepte unterscheiden sich stark voreinander. Einige Unterschiede sind:

Versicherte Sachen
Neben dem eigentlichen Montageobjekt empfiehlt es sich, weitere Sachen in den Versicherungsschutz einzubeziehen.

Montageausrüstung: Dies kann sich sowohl auf eigene Montageausrüstung als auch gemietete oder geliehene Sachen beziehen. Zu prüfen ist, ob auch Fahrzeuge und Autokräne mitversichert werden müssen. Häufig gilt hier ein genereller Ausschluss vereinbart.

Beistellungen, Produktionsstoffe: In vielen Branchen ist es üblich, dass der Besteller Sachen zur Verfügung stellt, beispielsweise Produktionsstoffe für den Probebetrieb oder ganze Anlagenteile. Wer von seinem Besteller hohe Werte beigestellt bekommt, sollte diese auch versichern.

Sachen im Gefahrenbereich: Gerade bei Reparaturen und Wartungsarbeiten werden bei einem Schadenfall schnell auch bereits vorhandene Anlagenteile mitbeschädigt. Diese sind nicht automatisch mitversichert. Geprüft werden sollte, ob der Versicherungsschutz auch dann gilt, wenn die Gefahr für bereits vorhandene Sachen vertraglich übernommen wurde.

Versicherte Gefahren
Die Montageversicherung leistet Entschädigung für alle unvorhergesehen eintretenden Beschädigungen, Zerstörungen und Verluste, die nicht explizit ausgeschlossen wurden, wie Krieg oder Verschleiß. Entscheidend ist daher, die Ausschlüsse gering zu halten. Daher sollten beispielsweise die Ausschlüsse für Schäden, die später als einen Monat nach Beginn der Erprobung eintreten, durch Innere Unruhen und Streik oder Aussperrung gestrichen werden.

Des Weiteren sollte immer darauf geachtet werden, dass Schäden durch Mängel mitversichert sind und der Versicherer nur berechtigt ist, Kosten für Änderungen und Verbesserungen abzuziehen.

Geltungsbereich
Versicherungsschutz muss überall dort gelten, wo das Unternehmen tätig ist. Es empfiehlt sich ein möglichst weltweiter Versicherungsschutz mit entsprechenden Klauseln für die Absicherung der eigenen Interessen bei Projekten in Länder mit Versicherungspflicht im Lande. Generelle Länderausschlüsse wie beispielsweise von sogenannten Schurkenstaaten oder auch solche von Naturgefahren in gefährdeten Regionen sollten nicht akzeptiert werden.

Verzögerungen
Kommt es aufgrund der aktuellen Sondersituation zu einer zeitlichen Verzögerung, kann der Versicherungsschutz bedroht sein. Geprüft werden sollte, ob und wie lange Vorlagerungen auf der Baustelle versichert gelten und ob eventuelle Montageunterbrechungen vom Versicherungsschutz erfasst sind. Zusätzlich ist die sogenannte Haftzeitdauer zu prüfen. Nach deren Ablauf ist der Versicherer generell nicht mehr für Schäden leistungspflichtig.

Unternehmen mit Projekten, die sich wegen der aktuellen Sondersituation verzögern, sollten daher ihren Versicherer/Versicherungsmakler informieren. Ziel ist es sicherzustellen, dass weiterhin uneingeschränkter Versicherungsschutz besteht.

Hinweis: Die VDMA Welt-Montage-Police (WMP) hat keine Einschränkung hinsichtlich des Versicherungsschutzes. Dies gilt auch für Verlängerungen von Projekten. Hier kann ohne negative Auswirkungen auf den Versicherungsschutz eine jährliche Meldung im Nachhinein erfolgen.

Individuelle Beratung
Die vorgenannten Punkte stellen nur einen Auszug der notwendigen Erweiterungen für den Maschinen- und Anlagenbau dar. Gerne informieren wir Sie vollständig über alle wesentlichen Inhalte und erstellen ein individuelles Versicherungskonzept für Sie.

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Kontakt:
Herr Patrick Römer
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1579
proemer@vsma.org

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