Pflichtversicherung für angestellte und nebenberuflich tätige Rechtsanwälte
Fehlerhafte Rechtsauskunft, mangelhaft erstellte Verträge, verspätete Einlegung eines Rechtsmittels, Verjähren lassen von Forderungen, Beschreiten des falschen Rechtsweges oder Termin- und Fristversäumnisse:
Dies sind nur einige Beispiele möglicher Schadenursachen, die einen Rechtsanwalt treffen können.
Der berufliche Alltag eines Volljuristen wird von einer Vielzahl von Gesetzen und Rechtsverordnungen bestimmt. Auch für nebenberuflich tätige Rechtsanwälte gilt: Nichts ist so beständig wie der Wandel.
Darüber hinaus stellen die Gerichte immer höhere Anforderungen an die anwaltliche Sorgfalt. Bereits ein einfaches Versehen kann weitreichende finanzielle Folgen für Mandanten haben. Aus diesem Grunde sind Juristen verpflichtet, zur Zulassung als Rechtsanwalt eine Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Angestellte Rechtsanwälte, die aufgrund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnisses in einem Unternehmen tätig sind, benötigen für ihre Zulassung ebenfalls eine eigene Berufshaftpflichtversicherung.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beträgt hierbei EUR 250.000 je Versicherungsfall und maximal EUR 1.000.000,00 je Versicherungsjahr.
Neben der Befriedigung berechtigter Ansprüche bietet die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz als passive Rechtsschutzversicherung. Der Versicherer übernimmt hierbei zusätzlich zur Versicherungssumme die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Als Spezialmakler des Maschinen- und Anlagenbaus bietet die VSMA GmbH den hierfür notwendigen Versicherungsschutz für zurzeit EUR 120,00 pro Jahr zuzüglich gesetzlicher Versicherungssteuer an. Voraussetzung hierbei ist jedoch, dass der nebenberuflich tätige Rechtsanwalt bei einem VDMA-Mitgliedsunternehmen oder einem Mitgliedsverband des BDI angestellt ist.
Kontakt
Alexandra Neubauer
VSMA – Ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1645
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