Industrie 4.0 sowie die zunehmende Digitalisierung im Maschinen und Anlagenbau führen zu neuen Risiken. Vor diesem Hintergrund hat die VSMA bei Versicherungsgesellschaften Deckungsoptimierungen angeregt. Es konnte mittlerweile eine speziell auf Maschinenbauer abgestimmte Versicherungslösung mit einem Industrieversicherer gefunden werden. Diese trägt der zunehmenden Digitalisierung sowie der Vernetzung im Rahmen von Industrie 4.0 der Branche und dem daraus folgenden Bedarf an IT-Haftpflichtdeckungen Rechnung. Maschinenbau-Unternehmen, zu deren Kernkompetenzen u.a. auch Software- und IT-Dienstleistungen für eigene und fremde Maschinen gehören, können diese Risiken umfassender als bislang möglich absichern.

Jürgen Seiring, Geschäftsführer der VSMA, erläutert die Erweiterung an folgendem Beispiel: „Die von einem Maschinenbauunternehmen gelieferte Software führt bei einem Kunden zum Ausfall der Steuerung des Maschinenparks. Infolgedessen kann für einen Zeitraum von 56 Stunden nicht produziert werden. Für die hierdurch entstandenen IT-Vermögensschäden macht der Kunde des Maschinenbauers Schadenersatzansprüche geltend.“

Versichert sind Schadenersatzansprüche Dritter aufgrund von IT-Vermögensschäden, wie auch im Zusammenhang mit:

  • Löschen von Daten/Beeinträchtigung der Datenordnung
  • Produktionsausfall/Betriebsunterbrechung/entgangener Gewinn
  • Viren und andere bösartige Software sowie Hackerangriffe durch Produkte und Dienstleistungen bei Abnehmern

Derart branchenspezifische IT-Haftpflichtrisiken lassen sich aus Sicht der VSMA gewöhnlich nicht allein durch Betriebs- oder Produkthaftpflichtversicherungen absichern. Klassische IT-Haftpflichtdeckungen fokussieren sich zudem auf reine IT-Unternehmen. Anwendungen zur Steuerung von Werkzeugen oder Maschinen, also Software für technische Anwendungen, wurden bisher aufgrund ihrer besonderen Exponierung in der Regel nur in sehr begrenztem Umfang abgesichert. Diese sinnvolle Erweiterung für alle VDMA Mitgliedsunternehmen wird, wie Jürgen Seiring mitteilt, die VSMA zum Anlass nehmen, für ihre Kunden zu vereinbaren, dass diese nach Möglichkeit Im Rahmen der VDMA / VSMA Haftpflichtbedingungen aufgenommen wird, dass auch dann Versicherungsschutz besteht, wenn die Software bereits bei der Lieferung der Maschine / Anlage installiert war. Auch wird die VSMA darauf drängen, dass bei Wartungsarbeiten (Teleservice, Neukonfiguration etc.) durch fehlerhafte Software verursachte Vermögensschäden versichert gelten. Die VSMA wird sich dafür einsetzen, dass die durch Industrie 4.0 und der Digitalisierung neu entstehenden Risiken adäquat versichert werden können.

 

Beitragsbild: Zapp2Photo / iStock

 

Kontakt
Jürgen Seiring
VSMA – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1653
jseiring@vsma.org

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