Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat seine unverbindlichen Musterbedingungen um eine neue Vertragsklausel zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) erweitert. Damit steht nun ein nahezu pauschaler PFAS-Haftungsausschluss im Raum. Aus Sicht der VSMA GmbH ist das ein fatales Signal – zu Lasten von Maschinenbau, Mittelstand und Standortattraktivität.

GDV ergänzt Musterbedingungen um PFAS-Ausschluss
In einer Pressemitteilung vom 14. April empfiehlt der GDV seinen Mitgliedsunternehmen, künftig alle Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf PFAS zurückzuführen sind, vom Versicherungsschutz auszuschließen. Die neue Vertragsklausel in den unverbindlichen Musterbedingungen könne bei Bedarf in Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen sowie Umweltrisikoversicherungen ergänzt werden, so der GDV.

„Mithilfe dieser PFAS-Klausel können Versicherer Schäden durch diese Chemikalien grundsätzlich erst einmal ausschließen – um dann in einem zweiten Schritt mit den Kunden konkret zu vereinbaren, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe Schäden durch bestimmte PFAS-Verbindungen wieder versichert werden“, so Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV.

Die suggerierte Offenheit für Einzelfalllösungen entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als faktischer Totalausschluss – und wirft die Diskussion um PFAS in der Industrieversicherung damit erheblich zurück.

Vorschlag konterkariert Risikodialoge mit Versicherern
Seit Ende 2023 ringen Industrie und Versicherungswirtschaft um tragfähige Lösungen beim Thema PFAS-Ausschluss. Als Tochterunternehmen des VDMA e. V. und Spezialmakler für den Maschinen- und Anlagenbau setzt sich die VSMA seitdem vehement dafür ein, pauschale Ausschlüsse im Interesse der Branche zu verhindern. In mehreren konstruktiven Dialogen mit Erst- und Rückversicherern wurden bereits erfolgreich differenzierte Ansätze entwickelt (mehr dazu: https://www.vsma.de/ausschluss-von-pfas-in-haftpflichtvertraegen-risikodialoge-mit-versicherern-bislang-erfolgreich/).

Der neue Vorschlag des GDV droht nun, die erzielten Fortschritte zunichtezumachen. Eine besondere Härte für den Maschinen- und Anlagenbau. Denn viele Unternehmen sind auf globale Lieferketten angewiesen, in denen sich die Verwendung von PFAS-haltigen Stoffen kaum lückenlos zurückverfolgen lässt, wie etwa bei Additiven, Dichtungen oder Schläuchen. Hinzu kommt, dass es für viele PFAS-Stoffe bislang schlicht keine Alternativen gibt. Ein radikaler Ausschluss würde daher viele Industriebetriebe in eine versicherungstechnische Grauzone drängen – ohne Zeit für technologische Übergänge.

Fazit
„Mit der neuen Klausel sendet der GDV ein verheerendes Signal: Statt sich in einer sensiblen Übergangsphase als Partner der Industrie zu positionieren, schafft er zusätzliche Unsicherheit und erhöht den wirtschaftlichen Druck auf den industriellen Mittelstand. Leidtragende sind nicht nur einzelne Unternehmen – auf dem Spiel stehen auch Vertrauen, Investitionen und die langfristige Sicherung des Standorts Deutschland“, erklärt Birger Jeurink, Geschäftsführer der VSMA.

Wir appellieren daher an die Versicherer, dem Vorschlag des GDV nicht zu folgen, sondern Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam mit der Industrie tragfähige und zukunftsorientierte Lösungen zu entwickeln.

 

Beitragsbild: dba87 / Shutterstock

Kontakt:
Frau Claudia Sedlacek-Dechert
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1758
csedlacek[at]vsma.org

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