Mit Wirkung vom 01. März 2008 gilt für die Neuzulassung von Kraftfahrzeugen ein geändertes Verfahren. Zur Vorlage bei der Zulassungsstelle wird eine so genannte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) in Form einer 7-stelligen Nummer benötigt.

Die bisher üblichen Deckungskarten in Papierform werden von den Zulassungsstellen in der Regel nicht mehr akzeptiert, so dass es vor der Fahrzeugzulassung zwingend erforderlich ist, sich eine Versicherungsbestätigungsnummer beim Kfz-Versicherer bzw. Versicherungsmakler zu besorgen.
Die VSMA GmbH stellt für ihre Kunden eine zügige Erstellung dieser elektronischen Versicherungsbestätigung sicher. Tests haben gezeigt, dass diese Nummer ohne großen Aufwand erzeugt werden kann und je nach Wunsch per Email oder auch per SMS blitzschnell versandt wird.

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