Der Gesetzgeber hat zum 01.07.2010 die Bemessungsgrundlage zur Feuerschutzsteuer geändert. Von der Änderung betroffen sind die Versicherungszweige Feuer, Feuer-Betriebsunterbrechung, Verbundene Hausrat- und Verbundene Wohngebäudeversicherung. Diese Änderung der Versicherungssteuer bzw. Feuerschutzsteuer führt zu Prämienveränderungen in Feuerversicherungsverträgen. Bemessungsgrundlage für die Feuerschutzsteuer ist weiterhin die Versicherungsprämie ohne Versicherungssteuer. Neu ist, dass die Versicherungsprämie prozentual aufgeteilt wird, um die Feuerschutzsteuer und die Versicherungssteuer zu bemessen. Zukünftig werden 60% der Versicherungsprämie mit Versicherungssteuer und 40% mit Feuerschutzsteuer belegt. Im Ergebnis reduziert sich also die Versicherungssteuer zu Gunsten der Feuerschutzsteuer. Durch die neue Bemessungsgrundlage ändert sich die Höhe des Versicherungssteuersatzes ab dem 01.07.2010 wie folgt:
Feuer und Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherungen: 13,2 % (statt bisher 14%).
Verbundene Wohngebäudeversicherung: 16,34 % (statt bisher 17,75%)
Verbundene Hausratversicherung: 16,15 % (statt 18%)
Die neue Berechnung der Steuer findet auf alle ab dem 01.07.2010 ausgestellten Prämienrechnungen Anwendung.