Üblicherweise versichern Unternehmen Ihre Sachwerte (Gebäude, Betriebseinrichtung und Vorräte) gegen sogenannte „benannte Gefahren“. Dies sind üblicherweise Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel, etc.
Versicherungsschutz für eine Betriebsunterbrechung besteht meist nur für Schäden durch Feuer, obwohl gerade diese Versicherung wichtig ist um nach einen Schadenfall den Betrieb aufrecht erhalten zu können bzw. den Ertragsausfall zu kompensieren. Viele oft existenzbedrohende Schadenfälle sind dann nicht abgesichert. Eine ruhigen Schlaf können die Unternehmer genießen, die Ihre Sach- und Sach-Betriebsunterbrechungs-Versicherung über eine VSMA-/VDMA-All-Gefahrenversicherung abgeschlossen haben.
Über die VSMA-/VDMA-All-Gefahrenversicherung sind alle versicherbaren Beschädigungen, Zerstörungen sowie das Abhandenkommen der versicherten Sachen abgedeckt unabhängig davon, welches Schadenereignis eingetreten ist. Auch für den Betriebsunterbrechungsschaden gilt, dass es nicht relevant ist, welche Gefahr für das Schadenereignis ausschlaggebend war. Ausgeschlossen bleiben nur einige wenige Gefahren, insbesondere solche durch Krieg, Kernenergie und einfachem Diebstahl. Der wesentliche Vorteil hierdurch ist die „Beweislastumkehr“!!! Im Schadenfall müssen nicht Sie nachweisen, dass ein versichertes Ereignis eingetreten ist, sondern vielmehr müsste der Versicherer den Beweis erbringen, dass einer der wenigen Ausschlüsse zur Anwendung kommt. Haben Sie zum Beispiel schon einmal an folgende Ereignisse gedacht?
1 Nach schweren Regenfällen platz innerhalb Ihres Gebäudes ein Regenableitungsrohr und flutete mehrere Stockwerk. Hierdurch wird die gesamte Haustechnik, insb. Fahrstühle, Klima- und Heizungsanlage beschädigt.
2 Durch den Gewichtsdruck eines Kranes bricht eine Decke ein. Die herunterstürzenden Trümmer beschädigen die dort stehenden wertvollen Maschinen.
3 Durch schwere Regenfälle läuft Wasser unterhalb des Bodenuntergrundes in eine Produktionshalle. Nach kurzer „Einwirkungszeit“ hebt sich der Boden an mehreren Stellen oder sogar der Gesamtfläche Ihres Produktionsbereichs. Der Maschinenpark kann in Folge dieses Ereignisses wochenlang nicht produzieren.
4 Aufgrund extremer Temperaturschwankungen wird ein Produktionsgebäude erheblich beschädigt. Die Schadenursache kann nicht ermittelt werden.
Diese Schadenereignisse sind keinesfalls „an den Haaren herbeigezogen“. Es handelt sich ausnahmslos um Schadenereignisse aus der Regulierungspraxis der Versicherungswirtschaft. Haben Sie nur eine Versicherung gegen einzelne benannte Gefahren, erhalten Sie bei vergleichbaren Ereignissen keine Entschädigung. Bei der VSMA-/VDMA-All-Gefahrenversicherung hingegen, sind sogar Schäden gedeckt, deren Ursache nicht abschließend bestimmt werden kann, solange der Versicherer nicht beweist, dass diese unter einen der wenigen Ausschlüsse fallen.
Optimal ergänzt wird die VSMA-/VDMA-All-Gefahrenversicherung durch eine Maschinen- und / oder Elektronikversicherung. Diese Versicherungen können je nach Versicherer als eigenständiger Vertrag oder Zusatzbaustein abgeschlossen werden. Hierdurch wird der Versicherungsschutz unter anderem um den inneren Betriebsschaden (z.B. Maschinencrash in Folge eines Bedienungsfehlers) erweitert sowie um den einfachen Diebstahl bei transportablen elektronische Geräten.
Sie möchten auch ruhig schlafen? Wir helfen Ihnen gerne!
Kontakt:
Patrick Römer
VSMA- ein Unternehmen des VDMA
Telefon: 069/ 6603- 1579
proemer@vsma.org