In Verkaufs- und Lieferbedingungen lauern oft Haftungslücken. Die Nutzungsausfalldeckung der VSMA bietet VDMA-Mitgliedern Schutz bei Ansprüchen aus reinen Vermögensschäden.

Konventionelle Deckungskonzepte bieten nur sehr eingeschränkten Versicherungsschutz für Vermögensschäden in Zusammenhang mit Produktmängeln. Unternehmen sollten bereits beim Unterzeichnen der Verkaufs- und Lieferbedingungen detailliert prüfen, ob der notwendige Versicherungsschutz vorhanden ist. Gerade hier verstecken sich häufig Deckungslücken, die es zu schließen gilt.

Typisches Schadenszenario

Ein Mitgliedsunternehmen stellt eine Abfüllanlage her und liefert diese an ihren Auftraggeber. Einige Monate nach Abnahme der Anlage kommt es zu einer Fehlfunktion, deren Ursache ein Herstellungsfehler ist. Der Auftraggeber macht neben den Instandsetzungskosten der Abfüllanlage aufgrund der unterzeichneten Verkaufs- und Lieferbedingungen auch Kosten für Betriebsunterbrechungskosten geltend.

Resultieren Produktionsausfall oder Betriebsunterbrechung ausschließlich aus der Lieferung einer mangelhaften Abfüllanlage, besteht für beide Fälle über eine konventionelle Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz.

Im Rahmen der erweiterten Produkte-Haftpflichtversicherung, welche als Annex zur Betriebs- und Produkt-Haftpflichtversicherung oder eines Haftpflichtprogrammes mitversichert ist, sind grundsätzlich nur die abschließend aufgeführten Kostentatbestände mitversichert.

Im skizzierten Beispiel wären Reinigungskosten, Reparaturkosten und eventuelle weitere Kosten, welche sich unmittelbar auf das Beheben des Mangels an der Abfüllanlage beziehen, nicht versichert. Für die eigentlichen Produktionsausfallkosten bestünde im Rahmen der erweiterten Produkt-Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz.

Leider gelingt es den Unternehmen nicht immer, die Haftung für diesen nicht versicherten Betriebsstillstand beziehungsweise den entgangenen Gewinn im Rahmen ihrer Verhandlungen mit ihrem Auftraggeber über die Lieferverträge ganz auszuschließen oder zu begrenzen. Je nach Marktanteil der Vertragspartner sind die Verhandlungen häufig sehr schwierig. Oft müssen sich Unternehmen zwischen dem unternehmerischen Interesse am jeweiligen Auftrag und der damit verbundenen Sicherung der Arbeitsplätze und dem bestehenden Versicherungsschutz mit den eventuellen Deckungslücken wählen.

Um diese Deckungslücken zu minimieren, hat die VSMA – eine Servicegesellschaft des VDMA – gemeinsam mit den Mitgliedsunternehmen bereits vor einiger Zeit eine umfassende Lösung entwickelt. Über die Nutzungsausfalldeckung sind Vermögensschäden für die VDMA-Mitgliedsunternehmen versicherbar.

 

Beitragsbild: Nr. 9263178 / iStock

 

Kontakt
Claudia Sedlacek-Dechert
VSMA – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1758
csedlacek@vsma.org

 

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