Konventionelle Deckungskonzepte bieten nur sehr eingeschränkten Versicherungsschutz für Vermögensschäden im Zusammenhang mit Produktmängeln
Der deutsche Maschinen- und Anlagenbau genießt weltweit einen hervorragenden Ruf. Die Produkte mit dem Markenzeichen „Made in Germany“ sind aufgrund Ihrer Qualität nach wie vor gefragt. Dennoch sind Fehler, die zu Mängeln führen können, trotz sorgsamster Herstellung nicht zu 100 Prozent auszuschließen.
In diesem Zusammenhang werden die Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus zunehmend mit haftungsrechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Die VSMA GmbH, eine Servicegesellschaft des VDMA, berät die Mitgliedsunternehmen im Versicherungsbereich und beobachtet dies seit einiger Zeit. „Die vertragliche Vereinbarung von Haftungsausschlüssen oder Begrenzungen wird seitens der Auftraggeber immer seltener akzeptiert“, so VSMA-Geschäftsführer und Haftpflichtspezialist Jürgen Seiring. Somit gewinnt die Frage: „Was ist über die Versicherung gedeckt?“ bereits im Zuge der Vertragsverhandlungen enorm an Bedeutung!
Spätestens wenn Produktmängel zu Schadenersatzansprüchen des Käufers der Maschine oder der Anlage führen, wird diese Frage beantwortet. Dann nämlich wird der Maschinen- oder Anlagenbauer in der Regel neben den Gewährleistungsansprüchen auch mit Schadenersatzforderungen konfrontiert. Das sind in der Regel:
• Ansprüche aus Personen- und/oder Sachschäden und daraus resultierenden Vermögensschäden oder
• Ansprüche aus reinen Vermögensschäden z.B. Produktionsausfall, Mehrkosten durch Lohnfortzahlungen, Gewinneinbußen des Abnehmers
Hier hilft eine Produkthaftpflichtversicherung nur bedingt. Versichert sind zwar grundsätzlich Ansprüche aus Personen- und/oder Sachschäden sowie Vermögensschäden, die hieraus resultieren. Reine Vermögensschäden ohne vorhergehenden Personen- oder Sachschaden, sind jedoch nur in sehr eingeschränktem Umfang versichert.
Typisches Schadenszenario
Ein Maschinenbauer plant und baut im Kundenauftrag eine Verpackungsmaschine. Einige Wochen nach der Abnahme kommt es beim Betreiber zu einer Fehlfunktion, deren Ursache in der Herstellung liegt. Der Betreiber macht neben der Instandsetzung der Maschine Kosten für die entstandene Betriebsunterbrechung geltend.
Derartige Ansprüche sind im Rahmen der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung grundsätzlich nicht gedeckt, so dass der Maschinenbauer die Kosten für die Prüfung, Abwehr und ggf. Befriedigung der Ansprüche selbst zu tragen hat.
Für diese Deckungslücke hat die VSMA im Dialog mit den Mitgliedsunternehmen gemeinsam mit einem qualifizierten Versichererkonsortium eine umfassende Lösung erarbeitet. Über diese, speziell für VDMA-Mitglieder angebotene Nutzungsausfalldeckung, sind Ansprüche aus Vermögensnachteilen des Betreibers versicherbar. Zur Optimierung des Versicherungsschutzes kann diese Versicherung mit einer Höherdeckung der Produkthaftpflichtversicherung vereinbart werden.
Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei der VSMA.
Kontakt:
VSMA – ein Unternehmen des VDMA
Jürgen Seiring
Telefon 0 69 / 66 03-1653
jseiring@vsma.org