Der betriebliche Brandschutz umfasst neben den übergeordneten Maßnahmen, wie dem Vorhandensein und der Aktualisierung einer Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungswegplänen, Alarm- und Gefahrenabwehrplänen, auch organisatorische Maßnahmen. Wir haben fünf organisatorische Brandschutzmaßnahmen aufgelistet, die aus Sicht der Sachversicherer besonders wichtig sind.

Im Rahmen von Risikobegehungen durch Sachversicherer werden – neben der Durchführung der Prüfung der elektrischen Licht- und Kraftanlagen (Befundscheinprüfung) – einige organisatorische Maßnahmen immer wieder angesprochen. Dies sind die Top fünf:

Top 1) Durchsetzung eines Rauchverbotes
Das Rauchen ist eine der häufigsten Ursachen von Brand- und Explosionsschäden und muss daher zumindest in feuer- und explosionsgefährdeten Bereichen verboten werden. Das Verbot sollte dauerhaft und deutlich gekennzeichnet werden.

Um das heimliche Rauchen in Rauchverbotszonen zu verhindern, hat sich in der Praxis die Einrichtung von Raucherzonen bewährt. Diese sind räumlich oder baulich von den Rauchverbotszonen abzugrenzen und deutlich zu kennzeichnen.

Top 2) Positionierung von Batterie-Ladestationen
Da der Ladevorgang bei Batterie-Ladestationen überwiegend in der betriebsfreien Zeit (nachts) erfolgt, ist darauf zu achten, dass der räumliche Bereich um die Geräte in einem Umkreis von mindestens 2,5 Metern frei von Brandlasten gehalten wird. Der bestenfalls fest markierte Bereich sollte vor Nässe und Frost geschützt sein.

Top 3) Erlaubnisscheine für feuergefährliche Arbeiten
Außerhalb des Werkstattbereichs sind feuergefährliche Reparatur-/Montagearbeiten wie Schweißen, Trennschleifen, Löten sowie Dacharbeiten mit offener Flamme über die Jahre hinweg in vielen Betrieben eine häufige Brandursache.

In Situationen, in denen solche Arbeiten unumgänglich sind, sollten die Unternehmen daher entsprechende Erlaubnisscheine für feuergefährliche Arbeiten verwenden. Das ausführende Personal ist dann entsprechend verpflichtet, die festgelegten Maßnahmen einzuhalten. Die Versicherer legen hier oft großen Wert auf eine regelmäßige Nachkontrolle nach Abschluss der Arbeiten.

Top 4) Lagerung brennbarer Materialien
Brennbare Materialien sollten nicht direkt am Gebäude oder Zaun gelagert werden, da sonst die Gefahr der Brandstiftung besteht. Auch in betriebswichtigen Räumen (zum Beispiel Technikräume, Trafostationen) sollte wegen der vorhandenen Zündquellen keine Lagerung erfolgen.

Top 5) Kontrolle von Brandschutztoren/-türen
Im täglichen Betriebsablauf kommt es immer wieder vor, dass Brandschutztüren/-tore blockiert werden. Im Brandfall können sie dann ihre Funktion zur Eindämmung des Schadens nicht erfüllen. Nach den allgemeinen Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer für Fabriken und gewerbliche Anlagen ist nach Betriebsschluss unter anderem zu prüfen, ob alle Feuerschutzabschlüsse geschlossen sind.

 

Beitragsbild: APChanel / Shutterstock

Kontakt:
Frau Nina Becker
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1721
nbecker@vsma.org

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