Der Versicherungsumfang einer Maschinenversicherung ist nicht „genormt“. Die auf dem Markt erhältlichen Maschinenversicherungen unterscheiden sich teilweise deutlich. Wichtig ist, die wesentlichen Inhalte zu kennen, um so sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz den notwendigen eigenen Anforderungen entspricht.

Umfang des Versicherungsschutzes

Versicherte Sachen können der gesamte Maschinenpark oder nur einzelne Maschinen sein, zum Beispiel das geleaste CNC-Bearbeitungszentrum. Unvorhergesehen eintretende Schäden, etwa durch Bedien-, Konstruktions und Materialfehler, sind versichert. Ausgeschlossen sind üblicherweise Schäden durch Feuer, Überschwemmung, Krieg oder auch Verschleiß. Basis der Schadenregulierung sind die Kosten, die zur Wiederherstellung des früheren betriebsfähigen Zustandes aufgewandt werden müssen.

Existenzielle Unterschiede

Es gibt Unterschiede in den Versicherungskonzepten, wie folgende Beispiele zeigen. (1) Beispiel Spindelschäden: Diese stellen bei CNC-Maschinen die häufigste Schadenform dar. Beschädigte Spindeln können in der Regel repariert werden. Neben den Herstellern gibt es auch Drittanbieter, die reparieren könnten. Doch aus Gründen der Gewährleistung repariert überwiegend der Hersteller. Dies kann aber mit der Schadenminderungspflicht kollidieren.

Während der Reparatur ist die Maschine nicht einsatzfähig. Es bietet sich an, eine Austauschspindel einzusetzen. Die Kosten dafür sind jedoch höher als die einer Reparatur. Daher ist darauf zu achten, dass die Maschinenversicherung eine sogenannte Spindelklausel“ enthält. Diese regelt, dass – abweichend von der Schadenminderungspflicht – eine Austauschspindel gewählt werden kann und lediglich feste Abzüge (nach Laufzeit gestaffelt) erfolgen. Um die Gewährleistung des Herstellers nicht zu
gefährden, sollte in der Maschinenversicherung vereinbart sein, dass der Versicherer keine Maßnahmen verlangen kann, die Herstellerempfehlungen entgegenstehen.

(2) Beispiel finanzierte Maschinen: Bei fremdfinanzierten Maschinen ist die sogenannte Gap-Deckung unerlässlich. Sie deckt bei Totalschäden die Differenz zwischen Zeitwert und Restschuld aus dem Finanzierungsvertrag.

(3) Beispiel Montage: Die Maschinenversicherung beginnt mit der Betriebsfertigkeit. Die Zeit zwischen Ankunft und Abnahme kann zwar über eine Montageversicherung gedeckt werden – empfehlenswert ist jedoch, die Maschinenversicherung so zu erweitern, dass direkt ab Eintreffen Versicherungsschutz besteht. Das vollständige Versicherungskonzept zur Maschinenversicherung des VDMA können Mitgliedsunternehmen bei der VSMA anfordern.

Kontakt:
VSMA GmbH- Ein Unternehmen des VDMA
Herr Patrick Römer
Telefon: +49 69 6603-1579
fkeller@vsma.org
www.vsma.de

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