Bei Unternehmensverkäufen sind ungedeckte Pensionsverpflichtungen kritisch. Sie werden wie Fremdkapital gesehen, führen zu einem geringeren Kaufpreis – und können im schlechtesten Fall eine Einigung mit dem Erwerber verhindern.

An Kaufinteressenten wird es der Schnell & Baier GmbH * voraussichtlich nicht mangeln. Der Hersteller von Messwerkzeugen ist mit seinen 18 Mitarbeitern gut aufgestellt. Gemeinsam erwirtschaften sie einen Jahresumsatz von 5 Millionen Euro. „Klein, aber fein“ charakterisiert der alleinige Inhaber und Geschäftsführer Ludwig S.* sein Unternehmen. Ein geeigneter Nachfolger aus der Familie für den heute 58jährigen fehlt allerdings. Das einzige Kind aus zweiter Ehe hat andere
Interessen. Und auch sonst gibt es niemanden in der Verwandtschaft, der in S.’ Fußstapfen treten könnte, wenn der sich wie geplant in fünf Jahren ins Privatleben zurückziehen und sich mit der Übersiedelung nach Kanada einen Lebenstraum erfüllen will. Ein Verkauf erscheint daher die letztlich einzig praktikable Lösung.

Eine Aufgabe für mehr als 100 000 Betriebe

Ludwig S. ist nicht der einzige Unternehmer mit Nachfolgeproblemen. Durch den fortschreitenden demographischen Wandel wird dieses Thema für viele Betriebe immer dringender. Nach einer Hochrechnung des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung (IFM) mussten sich allein in den Jahren 2010 bis 2014 in Deutschland etwa 110.000 Familienunternehmen dem Wechsel in der Chefetage stellen.

Soll der objektive Wert eines Unternehmens festgestellt werden, dann geht es nicht nur um dessen Zukunftsaussichten, um den Ertrag oder den Cashflow. Ein potenzieller Erwerber interessiert sich natürlich auch für die langfristigen
Verbindlichkeiten. Bestehende Pensionsverpflichtungen fallen hier besonders ins Auge.

Ein Gegenwert für die Zusagen fehlt

Das ist auch bei der Schnell & Baier GmbH der Fall. Hier gibt es zwei relativ komfortable Pensionszusagen für den Chef und seinen früheren Partner Burkhard B.* Letzterer erhält seit fünf Jahren eine monatliche Altersrente von 4.000 Euro, Ludwig S. kann mit 65 Jahren 5.000 Euro erwarten. Die aktuellen Barwerte der beiden Zusagen liegen bei rund 490.000 Euro und 650.000 Euro. Sie lasten somit schwer auf dem mutmaßlichen Erlös, den sich Ludwig S. für sein Unternehmen erhofft. Für ihn und seinen ehemaligen Partner ist der Erhalt der Rentenansprüche
natürlich besonders wichtig – nach ihren bisherigen Vorstellungen sollen sie dauerhaft aus dem Unternehmensertrag bezahlt werden. Speziell dafür reservierte Vermögenswerte gibt es bislang aber keine. Die in der Bilanz regelmäßig gebildeten Pensionsrückstellungen führten zwar regelmäßig zu geringeren Ertragssteuern, die Ersparnisse wurden aber umgehend im Betrieb
reinvestiert.

Keine Sicherheit für Erwerber und Veräußerer

Jetzt haben sowohl die Kaufinteressenten als auch die Veräußerer ein Problem: Für einen potenziellen Erwerber schmälern die Rentenansprüche regelmäßig den Ertrag. Das bedeutet: Die Renten müssen möglicherweise jahrzehntelang
zusätzlich erwirtschaftet werden. Andererseits können aber weder Ludwig S. noch
Burkhard B. für alle Zeiten mit absolut sicheren Betriebsrenten rechnen. Denn die betriebliche Altersversorgung eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers ist über den Pensionssicherungsverein grundsätzlich nicht
geschützt. Verlässt die Schnell & Baier GmbH ihren bisherigen Erfolgskurs, kann auch die betriebliche Altersversorgung gefährdet sein.

Eine Rückdeckung nutzt beiden

Diese Situation ist nicht untypisch. Oft sind Pensionszusagen betriebswirtschaftlich
betrachtet ein Fixkostenblock, der von der Höhe her ungewiss ist. Denn die Versorgung endet erst mit dem Tod der Versorgungsberechtigten. Um dieses Risiko zu managen ist es wichtig, dass den Zusagen ein echter Vermögenswert gegenübersteht, der idealerweise außerhalb des Unternehmens angespart wird. Hierzu eignen sich Rückdeckungsversicherungen und Investmentfonds ganz besonders. Ein weiterer Vorteil einer solchen Ausfinanzierung ist, dass eine Pensionszusage damit auch vom wirtschaftlichen Schicksal des Betriebes abgekoppelt werden kann. In der Praxis geschieht dies zumeist über eine
Verpfändung an die Versorgungsberechtigten.

Rechtzeitig angehen

Fehlt diese Gegenfinanzierung, werden Pensionsverpflichtungen wie Fremdkapital gesehen. Daher führen ungedeckte Pensionsverpflichtungen oft zu einem geringeren Kaufpreis. Im schlechtesten Fall können sie einen Verkauf sogar ganz verhindern. Vertuschen oder kleinreden funktioniert nicht: Das neue Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) schreibt vor, dass eingegangene Pensionsverpflichtungen in der Handelsbilanz transparent ausgewiesen werden
müssen. Da im Zusammenhang mit einer Nachfolgeplanung vielerlei Aspekte zu beachten sind und oft Jahre vergehen können, bis der Übergang erfolgreich realisiert ist, sollten Unternehmer dieses Thema nicht unbearbeitet lassen.

Lösungsansätze für ungedeckte

Pensionsverpflichtungen
Eine Lösungsmöglichkeit ist die partielle oder vollständige Ausfinanzierung der Verpflichtung. Im Rahmen eines Sparprozesses werden Vermögensmittel
angesammelt, die später die Versorgungsleistungen finanzieren. Möglich ist auch die Übertragung der Verpflichtung auf einen externen Träger. Aufgrund der Vielzahl von arbeits-, steuerrechtlicher und betriebswirtschaftlicher
Zusammenhänge ist eine ausführliche Beratung empfehlenswert.

* alle Namen geändert

Kontakt:
VSMA – ein Unternehmen des VDMA
Marc Widmayer
Telefon 069 / 66 03-1796
mwidmayer@vsma.org

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