Die steigenden Strompreise in Deutschland setzen Unternehmen unter Druck. Immer mehr Betriebe im Maschinen- und Anlagenbau nutzen daher Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen), um kostengünstig eigenen Strom zu erzeugen. Ein Lichtblick für die Energiewende. Doch wie sieht es mit der Versicherbarkeit aus? Die Erfahrungen der VSMA GmbH zeigen: Bei der Installation von PV-Anlagen werden die Anforderungen der Sachversicherer häufig außer Acht gelassen. Ein Versäumnis, das den Versicherungsschutz des Betriebs gefährden kann.
Photovoltaik auf Industriedächern: Chancen und Herausforderungen
Die Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen in Deutschland wächst rasant. Im ersten Halbjahr 2023 wurden 64 Prozent mehr neue Solaranlagen in Betrieb genommen als im Vorjahr. Derzeit sind etwa 67 Gigawatt an PV-Leistung installiert, bis 2030 sollen es 215 Gigawatt sein. Dafür müssen pro Jahr mindestens sechs bis sieben Gigawatt auf Gewerbedächern installiert werden. Ein Ziel, das durchaus erreichbar erscheint. Gerade in der Industrie bieten große Dachflächen ideale Standorte für PV-Anlagen, die sich in der Regel schnell amortisieren.
Doch wie steht es um die Sicherheit? Die Erfahrungen der VSMA aus Risikodialogen mit Versicherern zeigen, dass die Ansichten von Sachversicherern und Errichterfirmen beim Thema PV-Anlagen oft auseinandergehen. So werden etwa versicherungstechnische Anforderungen bei der Planung häufig nicht berücksichtigt. Auch die Anzeigepflicht in der Sachversicherung sowie die frühzeitige Absprache mit dem Versicherer werden von vielen Unternehmen außer Acht gelassen. Ein Versäumnis, das im schlimmsten Fall die Versicherbarkeit des Betriebs gefährden kann.
Planung einer Photovoltaik-Anlage
Bei der Planung sind die Gebäudestatik und die verwendeten Baustoffe zu berücksichtigen. Die Statik muss zusätzlich zu der Belastung der PV-Anlagenmodule unter Beachtung einer möglichen Schnee- und/oder Eislast überprüft werden. In den meisten Fällen ist nachzuweisen, dass die Standsicherheit des Gebäudes nicht beeinträchtigt wird. Die bisherigen Erfahrungen aus Schadensfällen und präventiven Risikobegehungen zeigen, dass eine nicht fachgerechte Planung und Installation das Schadenspotenzial deutlich erhöht. Die Beauftragung eines zertifizierten Elektrofachbetriebes beziehungsweise eines Planers/Errichters mit entsprechender Sachkunde und Routine ist daher zu empfehlen.
Kolumne: Photovoltaik auf Industriedächern: Wer denkt an die Versicherbarkeit?
„Die finanziellen Folgen eines Brandes können für Unternehmen existenzbedrohend sein. Die Anforderungen der Sachversicherer an den Brandschutz von PV-Anlagen sind daher verständlich. Andererseits ist ein schneller Ausbau von PV-Anlagen auf Industriedächern für die Energiewende unerlässlich. Deshalb ist jetzt vor allem eines gefragt: eine engere und frühzeitigere Zusammenarbeit zwischen Errichterfirmen, Versicherern und Unternehmen!“, meint Birger Jeurink, Geschaftsführer der VSMA GmbH.
Die vollständige Kolumne finden Sie hier: Kolumne PV
Schwierigkeiten bei brennbarem Dachaufbau
Die Dachkonstruktion spielt für die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes eine immer größere Rolle. So fordern einige Versicherer mittlerweile, dass eine PV-Anlage nur auf Gebäuden mit nicht brennbarem Dachaufbau installiert werden darf. Wird dies nicht eingehalten, kommt es oft zu langwierigen Verhandlungen über kostspielige Alternativen, um den Deckungsschutz zu erhalten. In einem Fall stimmte der Versicherer zum Beispiel zu, dass die Brandschutzauflagen mit acht verschiedenen Kompensationsmaßnahmen – darunter eine lineare Brandmeldeanlage unter dem PV-Modul – erfüllt werden können.
Der Dachaufbau unter der PV-Anlage sollte daher bereits bei der Installation berücksichtigt werden und möglichst aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Auf Dachflächen mit brennbarer Dachschalung oder Wärmedämmung (wie etwa Polystyrol oder Polyurethan-Hartschaum) sowie auf Gebäudeteilen mit ausgewiesenen Explosionszonen sollte keine PV-Installation erfolgen.
Brandschutzanforderungen der Sachversicherer
Die Anforderungen der Sachversicherer an den Brandschutz werden aufgrund der Schadenerfahrungen der letzten Jahre immer höher. Um eine vorhandene Brandabschnittstrennung im Zusammenhang mit PV-Anlagen nicht aufzuheben, wird ein Abstand der PV-Module zu Brandwänden von mindestens 2,5 Metern vorausgesetzt. Ebenso sollten die Module und Leitungen nicht über Brandwände geführt werden – alternativ können entsprechende Brandschutzkanäle verwendet werden. Ein ausreichender Abstand zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen oder die Einbindung in ein bestehendes Blitzschutzsystem sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Auch die generellen Anforderungen der Versicherer an die Installation einer PV-Anlage nehmen aufgrund der Zündquellengefahr, der Gefahr der Brandentstehung und -ausbreitung sowie der möglichen Löschzeitverzögerung im Brandfall fortlaufend zu.
Videomitschnitt: VSMA Web-Seminar zum Thema Photovolatik
Rückmeldungen aus unserer Praxis zeigen, dass viele unserer Kunden die Anforderungen der Sachversicherer bei entsprechender Kenntnis gerne im Vorfeld berücksichtigt hätten. Daher haben wir Ende 2023 in Zusammenarbeit mit dem TÜV Süd das Web-Seminar „Erfolgsfaktoren für Photovoltaik auf Industriedächern“ durchgeführt. Neben den Anforderungen der Sachversicherer wurden weitere wichtige Inhalte wie Prüfpflichten, typische Mängel und häufige Fehler bei der Planung/Errichtung von PV-Anlagen sowie Methoden für einen langfristig wirtschaftlichen Betrieb ausführlich behandelt.
Einen Videomitschnitt des Web-Seminars „Erfolgsfaktoren für Photovoltaik auf Industriedächern“ können Sie hier abrufen: www.vsma.de/video1
Beitragsbild: palidachan / Shutterstock
Kontakt:
Frau Nina Becker
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1721
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