Die aktuellen Energiepreise sorgen für eine stetig wachsende Nachfrage an Solarzellen. Immer mehr Firmeninhaber rüsten ihre Betriebe mit Photovoltaik-Anlagen (PV) aus. Damit die Versicherbarkeit Ihres Unternehmens nicht aufgrund eines unzureichenden Schutzumfangs der PV-Anlage in Frage gestellt wird, sind jedoch einige Punkte zu beachten.

Die durchschnittliche Betriebsdauer einer Photovoltaik-Anlage liegt bei einer durchdachten Planung und regelmäßigen Instandhaltung zwischen 20 und 35 Jahren. Damit diese erreicht wird und gleichzeitig die Sicherheit des Betriebes auch aus Sicht Ihrer Versicherer gewahrt bleibt, gilt es verschiedene Themen zu beachten.

Planung einer Photovoltaik-Anlage (PV)
Bei der Planung sind die Gebäudestatik und die verwendeten Baustoffe zu berücksichtigen. Die Statik muss zusätzlich zu der Belastung der PV-Anlagenmodule unter Beachtung einer möglichen Schnee- und/oder Eislast überprüft werden. Gemäß Landesbauordnung ist nachzuweisen, dass die Standsicherheit des Gebäudes nicht beeinträchtigt wird. Die bisherige Erfahrung mit Schadenfällen und präventiven Risikobegehungen zeigt, dass eine nicht fachgerechte Planung und Installation das Schadenspotenzial erheblich erhöht. Die Beauftragung eines zertifizierten Elektrofachbetriebes beziehungsweise eines Planers/Errichters mit entsprechender Sachkunde und Routine ist daher zu empfehlen.

Anforderungen an den Gebäude- und Dachaufbau
Auch der Aufbau des Gebäudes und Daches spielt für die Wahrung des Versicherungsschutzes eine zunehmende Rolle. Die Versicherer fordern eine Installation auf Gebäuden, die einen nicht brennbaren Dachaufbau besitzen. Dieser sollte zum Beispiel aus Trapezblech, Mineralwolle und bitumenfreier Dachfolie bestehen. Auf die Installation auf Dachflächen mit entflammbarer Dachschalung oder Wärmedämmung (wie etwa Polystyrol- oder Polyurethan-Hartschaum) sowie Gebäudebereichen mit ausgewiesenen Explosionszonen sollte verzichtet werden. Hier fordern manche Versicherer den Austausch der brennbaren in nicht brennbare Dämmung. Sofern dies aus kostentechnischen Gründen nicht möglich ist, unterbreitet man Alternativen, wie beispielsweise den Aufbau mineralischer Dachdämmplatten oder einer vollständigen Bekiesung der Dächer.

Anforderungen an den Brandschutz
Um eine Brandausbreitung zu vermeiden, wird ein Abstand der PV-Module zu Brandwänden von mindestens fünf Metern empfohlen. Ebenfalls gilt, dass die Module und Leitungen nicht über Brandwände hinweg gelegt werden dürfen. Möglich ist auch der Einsatz entsprechender Brandschutzkanäle. Zusätzlich muss ein ausreichender Abstand zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen oder die Integrierung in ein bereits vorhandenes Blitzschutzsystem berücksichtigt werden. Auch die generellen Anforderungen der Versicherer in Bezug auf die Installation einer PV-Anlage nehmen aufgrund des Zündquellenrisikos, der Gefahr einer Brandentstehung und -ausbreitung sowie möglichen Verzögerungen einer Löschaktion im Brandfall stetig zu. Daher raten wir, bereits bei der Planung Ihren Versicherungsmakler beziehungsweise Versicherer einzubeziehen.

Zugänglichkeit von Abschaltmöglichkeiten
Die Unterbringung der Wechselrichter, Verteiler, Kabelstränge und Sicherheitsschalter spielt ebenfalls eine nicht unwesentliche Rolle. Kann aufgrund der kontinuierlich vorhandenen elektrischen Spannung bei Lichteinfall keine zeitnahe Abschaltung der Anlage erfolgen, ist aufgrund des erforderlichen Personenschutzes und der Eigensicherung der Einsatzkräfte oftmals nur noch ein kontrolliertes Abbrennen des Gebäudes möglich. Daher ist es sinnvoll, immer auch die zuständige Feuerwehr bei der Planung einzubeziehen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die gewünschte Lage von Abschaltmöglichkeiten und Zugängen. Die PV-Anlage und deren Abschaltmöglichkeiten (Fernauslösestellen) sollten in den Feuerwehrplänen und Brandschutzunterlagen eingetragen werden. Gebäude mit PV-Anlagen und Abschaltmöglichkeiten sollten von außen entsprechend beschildert werden.

Sie haben Fragen zur Versicherbarkeit einer PV-Anlage? Gerne beraten wir Sie bereits in der Planungsphase, was aus versicherungstechnischer Sicht zu beachten ist und unterstützen Sie bei der Abstimmung der versicherungstechnisch notwendigen Brandschutzmaßnahmen mit Ihrem Versicherer.

Beitragsbild: RenataP / SHutterstock

Kontakt:
Frau Nina Becker
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1721
nbecker@vsma.org

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