Photovoltaikversicherung bietet Schutz vor finanziellen Schäden und sichert die Investition.
Durch den technischen Fortschritt und optimierte Produktionsprozesse werden Photovoltaikanlagen immer zuverlässiger. Doch birgt die Technologie auch erhebliche Risiken und stellt eine nicht zu unterschätzende Gefahr für den Betrieb dar. Schäden durch Überspannung infolge Blitzeinwirkung oder gar Brandschäden zerstören nicht nur die Anlage sondern gefährden auch die Infrastruktur und Gebäude. Die fachgerechte Installation und Schutzmaßnahmen können sicherlich das Schadenrisiko reduzieren, aber keinesfalls ausschließen. Jeder Eigentümer bzw. Betreiber einer Photovoltaikanlage sollte deshalb für einen geeigneten Versicherungsschutz sorgen, damit die Investition nachhaltig gesichert wird. Die Elektronikversicherung bildet die Basis für eine sogenannte Photovoltaikversicherung. Durch ergänzende Bedingungen und Vereinbarungen wird der Versicherungsschutz auf die speziellen Anforderungen einer Photovoltaikanlage angepasst.
Auch Unterbrechungs- und Ausfallschäden absichern
Die Photovoltaikversicherung ersetzt Ihnen die Kosten von der Reparatur bis zur Neuanschaffung einer gleichwertigen Anlage und bietet grundsätzlich eine „Allgefahrendeckung“. Abgesehen von wenigen Ausschlüssen, wie z.B. Kriegsereignisse, Kernenergie, Erdbeben, etc. sind ansonsten Schäden in Form von Beschädigungen oder Zerstörung versichert, somit auch Schäden durch Überspannung, Blitzschlag, Brand, Sturm, Hagel und Schneedruck. Nicht zu unterschätzen ist im Zusammenhang mit einem Sachschaden der Anlage auch der sich hieraus ergebende Unterbrechungs- bzw. Ausfallschaden. Aus der beschädigten bzw. zerstörten Photovoltaikanlage kann bis zur Wiederinstandsetzung kein Strom bzw. Energie gewonnen werden. Daher sollte eine Photovoltaikversicherung immer die Ertragsausfalldeckung (Betriebsunterbrechungsversicherung) beinhalten, die z.B. die entgangene Einspeisevergütung bis zu einer vereinbarten Haftzeit ausgleicht. Eine Sicherung der Investition bzw. kalkulierten Finanzierung lässt sich hierdurch gewährleisten.
Je nach Anlagenart, Standort bzw. Montageort sind unter gewissen Voraussetzungen auch Deckungserweiterungen versicherbar, wie z.B. Unterbrechungsschäden, die darauf zurückzuführen sind, dass mit einem ersatzpflichtigen Schaden an der versicherten Photovoltaikanlage auch ein Sachschaden am Gebäude, auf / an dem die versicherte Anlage montiert ist, entstanden ist und als Folge dieses Sachschadens am Gebäude oder Teilen des Gebäudes, die Einsatzmöglichkeit der versicherten Photovoltaikanlage beeinträchtigt oder unterbrochen ist.
Fazit
Gerade die Abhängigkeit des Investitions- und Renditeerfolges einer Photovoltaikanlage von deren uneingeschränkten Funktionalität macht einen adäquaten Versicherungsschutz unumgänglich.
Erhebliche Vorteile als VDMA-Mitglied nutzen
Die VDMA-Dienstleistungstochter VSMA bietet Ihren Kunden neben dem speziell auf die Investitionsgüterindustrie ausgerichteten Rahmenvertrag zur Elektronikversicherung mit erheblichen Deckungserweiterungen gegenüber sonstigen Elektronikversicherungen, spezielle Lösungen für die Photovoltaikanlagen, die die besonderen Anforderungen an diese Technologie und das Investitionsvorhaben berücksichtigen. Die VSMA steht hier als der kompetente Partner bei der Vertragsbetreuung und insbesondere bei der Schadensabwicklung seinen Kunden stets zur Seite.
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VSMA – ein Unternehmen des VDMA
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