In Privathaushalten gehören sie längst zum Alltag: Solarthermie- und Photovoltaikanlagen. Der Staat fördert die Nutzung durch Vergütung des erzeugten und in das Netz eingespeisten Stroms durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Da die Rahmenbedingungen über viele Jahre gesichert sind, werden die Investitionen für die Betreiber kalkulierbar.

Doch nicht nur Privathaushalte, auch Gewerbe und Industrie setzen verstärkt auf Sonnenenergie. Die Vorteile liegen dabei nicht nur in der erwarteten Rendite – kaum eine andere Form der Energiegewinnung genießt so hohes Ansehen in der Bevölkerung wie die Solarenergie. So profitiert neben der Umwelt auch das Image des Betreibers durch die Nutzung erneuerbarer Energien.
Die neue Technologie birgt aber auch neue Risiken. Insbesondere bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dächern entstehen für den Betreiber und die Feuerwehr völlig neue Gefahren. Im Falle eines Brandes können toxische Gase entstehen oder herabfallende Teile können eine zusätzliche Bedrohung für den Löscheinsatz darstellen. Von besonderer Bedeutung ist jedoch das Risiko durch den elektrischen Strom. So können auch bereits in Flammen stehende Anlagen noch Strom erzeugen, der Löschangriff mit Wasser kann dadurch lebensgefährlich sein.

Die Versicherungswirtschaft hat bereits reagiert und sieht Photovoltaikanlagen auf Dächern als eine erhebliche Gefahrerhöhung an. Die Anzeige beim Gebäudeversicherer ist Pflicht, da sonst der Versicherungsschutz entfallen kann. Nicht nur Brände können zu einem teuren Sachschaden und Nutzungsausfall führen. Neben der klassischen Feuerversicherung empfiehlt die VSMA GmbH zusätzlichen Versicherungsschutz durch eine speziell auf die Risiken von Photovoltaikanlagen abgestellte Elektronikversicherung. Nur mit einem umfassenden Versicherungsschutz wird das Betreiberrisiko wirklich auf Jahre hin kalkulierbar.

Sofern Sie weitere Informationen benötigen oder Versicherungsschutz für eine Photovoltaikanlage benötigen, sprechen Sie uns gerne an.

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