Maschinen sind das Herzstück jedes Unternehmens im Maschinen- und Anlagenbau. Ihre Verfügbarkeit ist entscheidend für die Produktivität, Lieferfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Entsprechend zählt die Maschinenversicherung zu den zentralen technischen Versicherungen der Branche. Doch die am Markt angebotenen Konzepte unterscheiden sich teils erheblich – mit spürbaren Auswirkungen im Schadenfall.
Standardbedingungen stoßen in der Praxis an Grenzen
Grundsätzlich deckt eine Maschinenversicherung unvorhergesehen eintretende Sachschäden ab, die etwa infolge von Bedienungs-, Material- oder Konstruktionsfehlern entstehen. Ziel ist die Wiederherstellung des betriebsfähigen Zustands. Wie dieser Grundsatz konkret umgesetzt wird, hängt jedoch maßgeblich von den zugrunde liegenden Bedingungen ab. Gerade im Maschinen- und Anlagenbau mit hochpräzisen und kapitalintensiven Produktionsanlagen reichen Standardbedingungswerke daher häufig nicht aus.
Motorspindeln – ein klassischer Schadenfall
Bei zerspanenden Maschinen gehören Schäden an Motorspindeln zu den häufigsten und kostenintensivsten Ereignissen. Ursache ist nicht selten ein sogenannter Crash im Bearbeitungsprozess. Technisch sind Spindeln oft reparabel. Praktisch bedeutet dies jedoch: Ausbau, Transport zum Hersteller oder Spezialbetrieb, Zerlegung, Austausch beschädigter Teile, Wiedermontage und erneuter Einbau. Der Reparaturprozess ist somit mit erheblichem Zeitaufwand verbunden.
In der Praxis wird daher stattdessen häufig eine Austauschspindel eingesetzt. Dabei wird eine generalüberholte Spindel aus dem Pool des Herstellers eingebaut, während die beschädigte Spindel in den Überholungskreislauf zurückgegeben wird. Dieses Verfahren reduziert die Stillstandzeiten erheblich und ermöglicht eine kalkulierbare Pauschalpreisgestaltung.
Versicherungstechnisch ergibt sich hier jedoch häufig eine Diskrepanz: Viele Standardbedingungen erstatten lediglich die fiktiven Reparaturkosten. Überholungsanteile oder pauschale Austauschpreise werden hingegen nicht oder nur anteilig berücksichtigt.
Spindelklausel und VDMA-Spindelschutz
Um diese typische Problematik der Standardbedingungen zu umgehen, kann eine spezielle Spindelklausel vereinbart werden. Sie ermöglicht den Einsatz einer Austauschspindel mit klar definierten, pauschalen Abzügen nach Laufzeit. Die Abzüge erfolgen transparent und üblicherweise ausschließlich auf Materialkosten, nicht auf Lohnkosten. Dadurch werden langwierige Einzelfalldiskussionen vermieden und Planungssicherheit geschaffen.
Optional können Maschinen- und Anlagenbauer den sogenannten VDMA-Spindelschutz vereinbaren. Dieser sieht vor, dass im Schadenfall die Kosten einer vom Hersteller bezogenen Austauschspindel vollständig übernommen werden – ohne laufzeitabhängige Abzüge und unabhängig vom Alter oder den Betriebsstunden der Spindel. Lediglich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung bleibt bestehen. Für Unternehmen bedeutet dies einen echten Vollkostenersatz im relevanten Schadenfall.
Versicherungssumme und Unterversicherung
Ein weiterer praxisrelevanter Punkt ist die korrekte Ermittlung der Versicherungssumme. Klassischerweise wird der Listenpreis zuzüglich der Bezugs- und Montagekosten angesetzt, wobei Rabatte unberücksichtigt bleiben. Da im Maschinenbau jedoch häufig erhebliche Nachlässe üblich sind, kann es hierdurch formal zu einer Unterversicherung kommen.
Es ist daher empfehlenswert, stattdessen den tatsächlichen Kaufpreis als Versicherungssumme zugrunde zu legen. Dadurch wird das Risiko einer Unterversicherung deutlich reduziert und die Schadenabwicklung wird transparenter. Dies muss in den Versicherungsbedingungen entsprechend vereinbart werden.
Fazit
Die Maschinenversicherung ist im Maschinen- und Anlagenbau keine Standardabsicherung „von der Stange“. Gerade bei zentralen Komponenten wie Motorspindeln zeigen sich erhebliche Unterschiede in den Versicherungsbedingungen. Ein an die betriebliche Praxis angepasstes Versicherungskonzept trägt dazu bei, Ausfallzeiten zu minimieren, Diskussionen im Schadenfall zu reduzieren und wirtschaftliche Planungssicherheit zu schaffen.
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Herr Guido Herren
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