Starkregen und heftige Unwetter tobten in den letzten Tagen insbesondere im Süden. Auch aktuell gibt es noch Unwetterwarnungen für große Teile Deutschlands. Vielerorts hat das Aufräumen bereits begonnen und es stellt sich die Frage „wer zahlt“. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über den Versicherungsschutz geben:

Schäden am Gebäude:
Schäden durch Sturm (mindestens Windstärke 8), Blitz und Hagel sind in der Regel über die Gebäudeversicherung gedeckt. Dies betrifft insbesondere Beschädigungen an Dächern und Fenstern, aber auch Folgeschäden durch Nässe sind versichert.

Komplizierter wird dies bei Schäden durch Überschwemmung, Rückstau oder bei Hochwasserschäden und Schäden durch Starkregen. Derartige Schäden sind nur dann von der Gebäudeversicherung erfasst, wenn dies extra vereinbart ist, und zwar über eine sogenannte „Elementarschadenversicherung“. In der Regel handelt es sich um einen separaten Baustein, der zusätzlich abgeschlossen werden kann. Hier sind auch in privaten Versicherungsverträgen Selbstbehalte üblich.

Schäden am Hausrat:
Vergleichbar zur Gebäudeversicherung gilt auch für den Hausrat, dass die Schäden in Folge von Sturm und Hagel über die Hausratversicherung abgedeckt sind. Auch hier benötigt man bei Schäden durch Überschwemmung, Rückstau oder bei Hochwasserschädendie „Elementarschadensversicherung“.

Mitversichert in der Hausratversicherung sind neben Möbeln, Kleidung und Dingen des täglichen Gebrauchs auch Gebäudebestandteile, die vom Mieter eingebracht wurden und für die er verantwortlich ist. Typisch hierfür sind Nässeschäden an Teppichen und Laminatböden.
Wer seine Wohnung gar nicht mehr benutzen kann sollte prüfen, ob bzw. in welchem Umfang Hotelkosten mitversichert sind.

Schäden am Auto:
Unabhängig davon, ob das Fahrzeug durch Hagelschlag, herabstürzende Äste oder die Wassermassen beschädigt wurde, kommt dafür die KFZ–Teilkaskoversicherung auf. Diese ist häufig auch für ältere Fahrzeuge abgeschlossen. Meist hat die Teilkaskoversicherung einen niedrigeren Selbstbehalt als die Vollkaskoversicherung. Letztere bietet Versicherungsschutz für selbst verursachte Unfallschäden.
Wichtig! Der bereits erfahrene Schadenfreiheitsrabatt und somit der günstige Beitrag wird bei Teilkaskoschäden nicht erhöht.

Was ist noch wichtig?
Wer von einem Unwetter betroffen war, sollte schnellstmöglich Schadenumfang und –höhe prüfen. Gerade an schwer einsichtigen Stellen wie dem Dach lohnt sich ein genauer Blick. So können spätere Diskussionen über die Ursächlichkeit des Schadens vermieden werden. Die Schäden sollten mit Bildern dokumentiert werden.
Des Weiteren ist immer die Schadenminderungspflicht im Auge zu behalten. Ein undichtes Dach oder zerborstene Fenster sind möglichst schnell und mindestens notdürftig abzudichten, damit nicht durch weiteres Eindringen von Regen der Schaden vergrößert wird. Ist Nässe auch in die Elektrik oder elektrische Geräte gelangt, sollten diese außer Betrieb genommen werden, um Kurzschlüsse sowie daraus resultierende Feuerschäden zu vermeiden.
Auch ist der Schaden unverzüglich dem Versicherungsmakler oder Versicherer anzuzeigen, damit schnellstmöglich über das weitere Vorgehen entschieden werden kann. Beschädigte Sachen sind bis zur finalen Schadenabwicklung oder einer entsprechenden Freigabe durch den Versicherer aufzubewahren, um den Schaden nachweisbar zu halten.

Wir helfen Ihnen gerne!
Ihre VSMA GmbH

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