Um die Zulassung als Rechtsanwalt nicht zu verlieren, müssen bei einem VDMA-Mitgliedsunternehmen oder einem Mitgliedsverband des BDI angestellte Rechtsanwälte für ihre nebenberufliche Tätigkeit eine sog. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen. Die zu vereinbarende Vertragsdeckungssumme muss mindestens EUR 250.000,00 (4-fach maximiert) betragen.
Die VSMA, 100%iges Tochterunternehmen des VDMA, hat seit über 20 Jahren einen Rahmenvertrag für die nebenberuflich tätigen Rechtsanwälte mit der AXA Versicherung zu Vorzugskondition von zurzeit EUR 120,00 netto p.a. (zuzüglich der gesetzlichen Versicherungssteuer von derzeit 19%) abgeschlossen.
Zum 01.01.2016 konnte die VSMA prämienfrei die Selbstbeteiligung je Schadenfall von EUR 1.500,00 auf nunmehr EUR 750,00 halbieren. Dies gilt sowohl für bereits bestehende als auch für neu abgeschlossene Verträge.
Kontakt:
Jürgen Seiring
VSMA GmbH
Telefon 069 6603 1653
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