Trotz der erratischen Zollpolitik seit der Wiederwahl von Donald Trump bleiben die USA mit Exporten im Wert von 161,4 Milliarden Euro (2024) einer der wichtigsten Märkte für die deutsche Wirtschaft. Die dortigen Absatzchancen bringen jedoch auch erhebliche Risiken mit sich – insbesondere im Bereich der Produkthaftung. Der Beitrag beleuchtet aktuelle Entwicklungen im transatlantischen Handel und zeigt auf, wie Unternehmen ihre Haftungsrisiken durch gezieltes Risikomanagement und maßgeschneiderte Versicherungslösungen minimieren können.

Exportmarkt USA: Herausforderungen und Chancen
Im Jahr 2023 erreichten die Exporte des deutschen Maschinenbaus in die USA mit rund 30 Milliarden Euro einen neuen Höchststand. Mittlerweile hinterlässt die von protektionistischen Tendenzen und Unsicherheiten geprägte US-Handelspolitik jedoch deutliche Spuren. So gingen die Ausfuhren in die USA im vergangenen Jahr um 2,1 Prozent zurück, nachdem sie bis einschließlich 2023 stetige Zuwächse verzeichnen konnten. Trotz dieser Herausforderungen bleiben die USA ein Schlüsselmarkt und wichtiger Investitionsstandort für deutsche Maschinenbauer. Viele Unternehmen reagieren auf die aktuellen Entwicklungen mit Investitionen vor Ort, um ihren Marktzugang und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

Hohe Produkthaftungsrisiken beim Export in die USA
Die Absatzchancen in den USA gehen jedoch mit finanziellen Risiken einher, die oft unterschätzt werden. Ein wesentlicher Risikofaktor ist das US-Produkthaftungssystem, das als das schärfste der Welt gilt. Immer wieder berichten die Medien über Sammelklagen und exorbitante Schadenersatzforderungen. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Hersteller von Verpackungsmaschinen musste über 1,9 Millionen Dollar zahlen, nachdem eine Arbeiterin bei einem Unfall zwei Finger verlor – ein typisches Beispiel für die dramatischen finanziellen Folgen von Produkthaftungsfällen in den USA. Solche Fälle verstärken den Eindruck, dass Produkthaftungsrisiken in den USA und Kanada kaum kalkulierbar sind. Auch wenn sich Schäden nie ganz vermeiden lassen, kann durch gezieltes und konsequentes Risikomanagement das Haftungsrisiko deutlich reduziert werden.

VDMA-BLITZUMFRAGE USA: US-ZÖLLE SCHADEN DEM HANDEL WELTWEIT
Die Zollpolitik der USA sorgt für große Verunsicherung im Maschinen- und Anlagenbau. Drei von vier Unternehmen melden, dass die weltweit gestiegene Unsicherheit nach den Zollankündigungen am 2. April einen starken oder sogar sehr starken Einfluss auf das eigene Unternehmen haben. 60 Prozent der Unternehmen schätzt die eigene Wettbewerbsfähigkeit in den USA im Vergleich zu ihren Hauptkonkurrenten derzeit als gut oder sehr gut ein. Knapp die Hälfte der Befragten (46 Prozent) geht aber davon aus, dass sich die Wettbewerbsfähigkeit auf dem US-amerikanischen Markt in den nächsten 12 Monaten verschlechtern wird.

Mehr dazu lesen Sie hier:
https://www.vdma.eu/de/viewer/-/v2article/render/145019789

Risikomanagement: Produktsicherheit und Dokumentation
Um Haftungsrisiken bei Exporten in die USA zu minimieren, sollten Unternehmen im Rahmen eines ganzheitlichen Risikomanagements hohe Produktsicherheitsstandards sicherstellen und alle notwendigen Schritte zur Gewährleistung der Produktsicherheit dokumentieren. Folgende Maßnahmen sind besonders wichtig:

  • Produktsicherheit: Die Produktsicherheit nach dem Maßstab der besten verfügbaren Sicherheit sollte als entscheidender Aspekt der Konstruktion gewährleistet sein. Ziel sollte es sein, Produktfehler möglichst ganz zu vermeiden. 
  • Sicherheitshinweise: Der Hersteller muss vor den Gefahren warnen, die von seinem Produkt ausgehen und entsprechende Sicherheitshinweise an den Produkten anbringen. Produktbegleitenden Sicherheitshinweisen kommt damit besondere Bedeutung zu – auch in den Betriebsanleitungen. 
  • Umfassende Dokumentation:Im Schadenfall muss der Hersteller beweisen, dass er alle notwendigen Schritte zur Gewährleistung der Produktsicherheit unternommen hat. Eine detaillierte Dokumentation ist daher unverzichtbar.

Spezifische Versicherungsanforderungen bei US-Exporten
Aufgrund des hohen Haftungsrisikos beim Export in die USA ist es für Maschinen- und Anlagenbauer entscheidend, alle Möglichkeiten zur Risikominimierung auszuschöpfen. Neben effektiven Risikomanagement-Maßnahmen sollten Unternehmen daher vor Vertragsabschluss die vom Auftraggeber geforderten Versicherungen sorgfältig prüfen. Oft wird ein Nachweis in Form von Versicherungszertifikaten verlangt, die auf dem deutschen Markt nicht immer erhältlich oder in unserem Rechtssystem nicht erforderlich sind.

Folgende Versicherungen werden von US-Kunden am häufigsten gefordert:

  • Commercial General Liability (CGL)/Products Liability: Diese Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Es muss geprüft werden, ob die Deckungssumme des deutschen Versicherungsvertrags ausreichend ist und ob Exporte in die USA mitversichert sind. In der Regel genügt als Nachweis eine englischsprachige Bestätigung des deutschen Versicherers.
  • Employer’s Liability/Workers Compensation: Diese Versicherungsformen sind in den USA üblich, in Deutschland aber nicht erforderlich, da entsprechende Fälle über die Berufsgenossenschaften abgewickelt werden. Es sollte darauf hingewirkt werden, diese Forderung zu streichen. Ein Nachweis der Unfallversicherung kann gegebenenfalls über die Berufsgenossenschaft bereitgestellt werden.
  • Professional Indemnity: Diese Berufshaftpflichtversicherung ist je nach Intention des Auftraggebers gleichzusetzen mit einer Deckung für Schäden durch fehlerhafte Planung. Die in Deutschland erhältliche Planungshaftungsversicherung greift jedoch bei zusätzlicher Installation oder Montage nicht. Diese Forderung sollte daher vor Vertragsabschluss besprochen und idealerweise gestrichen werden.
  • Marine/Transportation/Cargo Insurance: Maschinen- und Anlagenbauer verfügen in der Regel über eine pauschale Transportversicherungspolice, die Schäden während des Transports bis zur Baustelle abdeckt. Unbedingt geprüft werden sollte, ob die vereinbarte Höchsthaftungssumme je Transportmittel (zum Beispiel Lkw, Flugzeug, Schiff) ausreicht und den Anforderungen des Auftraggebers entspricht.
  • Erection All Risk/Construction All Risk: Besonders im Anlagenbau wird häufig eine Montageversicherung für das jeweilige Projekt gefordert. Besteht eine generelle Umsatzpolice mit automatischer Deckung für sämtliche Projekte, ist zu prüfen, ob die festgelegten Höchsthaftungssummen und Haftzeiten für den Montage- und Erprobungszeitraum ausreichend sind.
  • Automobile Liability/Motor Insurance: Viele Auftraggeber verlangen eine Haftpflichtversicherung für alle eigenen und gemieteten Kraftfahrzeuge. Da vor Ort meist nur Mietfahrzeuge genutzt werden, sollte bestätigt werden, dass diese über den Fahrzeugverleiher abgeschlossen wurde.
  • Separate Deckungssumme für den Auftrag: Häufig wird eine separate Deckung für den Einzelauftrag gefordert, um sicherzustellen, dass die Deckungssumme der deutschen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung nicht durch andere Schäden verbraucht wird. Deutsche Haftpflichtversicherer bieten gegen Beitragszuschlag an, eine separate Deckungssumme für den jeweiligen Auftrag zu vereinbaren.

Die oben aufgeführten Punkte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Je nach Vertragsgestaltung können weitere oder abweichende Anforderungen hinzukommen. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollte vor Vertragsabschluss unbedingt eine Einigung mit dem Auftraggeber erzielt werden. Darüber hinaus empfehlen wir, für die rechtliche Beratung einen versierten Fachanwalt hinzuzuziehen.

VSMA: SPEZIELLE LÖSUNGEN FÜR DEN MASCHINEN- UND ANLAGENBAU
Für Maschinen- und Anlagenbauer und VDMA-Mitgliedsunternehmen hat die VSMA bereits verschiedene Lösungsmöglichkeiten zur Absicherung der besonderen Risiken auf dem US-Markt entwickelt. Dazu gehören unter anderem:

• die Mitversicherung der US-Exportrisiken im Rahmen der deutschen Betriebs- und Produkthaftungsversicherung,
• die Installation eines internationalen Haftpflichtversicherungsprogramms in Zusammenarbeit mit bewährten weltweiten VSMA-Netzwerkpartnern,
• und die Mitversicherung des Produkthaftpflichtrisikos der deutschen Muttergesellschaft in den US-Lokalpolicen.

Für weitere Fragen zum Thema steht Ihnen Claudia Sedlacek-Dechert gerne als persönliche Ansprechpartnerin zur Verfügung.

 

Beitragsbild: Bartolomiej Pietrzyk / Shutterstock

Kontakt:
Frau Claudia Sedlacek-Dechert
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1758
csedlacek[at]vsma.org

image_pdfPDFimage_printDrucken