Ziel ist es, einen Einblick in die landesüblichen Usancen des Versicherungsmarktes Russland zu geben und darüber zu informieren, welche Anforderungen, z.B. Pflichtversicherungen und Versicherungsverbote bestehen. Wichtig sind diese Informationen nicht nur bei der Gründung von Auslandsgesellschaften, sondern für jedes Unternehmen, das nach Russland liefert.
Sanktionen
Die von EU und BRD verhängten Sanktionen gegenüber Russland beziehen sich primär auf Verkauf bzw. Lieferung von „verbotenen“ Gütern. Das Wichtigste vorab – es gibt kein allgemeines Versicherungsverbot! Verboten ist aber das Besorgen/Gewähren von Versicherungsschutz für
• „verbotene“ Güter
• Personen/Organisationen auf der
Sanktionsliste
Wenn Sie regelmäßig Geschäfte mit russischen Partnern abwickeln sollten Sie prüfen, ob Ihre Güter „erlaubt“ sind und ob Ihr Geschäftspartner auf der Sanktionsliste steht. Informationen zu den Russland Sanktionen finden Sie unter:
http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/embargos/russland_ukraine/russland/index.html
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT?uri=uriserv:OJ.L_.2014.229.01.0001.01.DEU
http://eeas.europa.eu/cfsp/sanctions/consollist/index_en.htm
http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/gueterlisten
Niederlassungen
Für eigenständige Niederlassungen in Russland muss der Versicherungsschutz in der Regel vor Ort eingekauft werden. Eine Mitversicherung über bestehende Versicherungen in Deutschland ist nicht zulässig, da hiermit gegen die russische Steuergesetzgebung verstoßen würde. Auch ist es kaum möglich, Entschädigungszahlungen ausländischer Versicherer ohne entsprechende Besteuerung ins Land zu bekommen. Hinzu kommt, dass deutsche Versicherer aufgrund der schwer zu beurteilenden Rechtslage Russland so behandeln, als dürfe kein Versicherungsschutz aus dem Ausland bereitgestellt werden.
Liefergeschäfte
Die Versicherung von Lieferungen von und nach Russland ist im Hinblick auf die Transportversicherung über einen deutschen Versicherungsvertrag üblicherweise unproblematisch darstellbar. Allerdings nur, wenn die Güter und der russische Kunde nicht auf der Sanktionsliste stehen.
Tätigkeiten vor Ort (Montagen)
Bei Montagen fordern Besteller häufig eine Sach- /Montageversicherung. Da die russische Gesetzgebung keine eindeutige Definition der Risikobelegenheit vorsieht, muss der Einzelfall beurteilt werden. Will der Besteller mitversichert werden, wird eine lokale Versicherung aufgrund der Steuergesetze notwendig.
Personenversicherung
Mitarbeiter, die nach Russland reisen, müssen für das Visum eine Auslandsreise-Krankenversicherung nachweisen. Je nachdem, in welchen Regionen die Mitarbeiter eingesetzt werden, empfiehlt es sich, spezielle Versicherungslösungen und Assistanceleistungen für Krisenregionen einzukaufen.
Fazit
Russlandgeschäfte sind nicht unmöglich – manchmal aber kompliziert! Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Herr Patrick Römer
VSMA – ein Unternehmen des VDMA
Telefon: +49 69 6603-1579
proemer@vsma.org
Herr Götz-Gregor Duttiné
Telefon: +49 69 6603-1564
gduttine@vsma.org
www.vsma.de