Eine Sach-Betriebsunterbrechungsversicherung (BU-Versicherung) ist für mittelständische Maschinenbauer unverzichtbar, um wirtschaftliche Risiken zu minimieren. Trotz einer Stabilisierung der Lieferketten bleiben Betriebsunterbrechungen laut Allianz Risk Barometer aus dem vergangenen Jahr mit 31 Prozent die zweitgrößte Bedrohung für Unternehmen. Auf diese wichtigen Aspekte sollten Unternehmen bei der Gestaltung Ihrer BU-Versicherung achten.
Was ist eine Sach-Betriebsunterbrechungsversicherung?
Die Sach-Betriebsunterbrechungsversicherung – auch Ertragsausfallversicherung genannt – sichert Unternehmen gegen die finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung infolge eines ersatzpflichtigen Sachschadens ab. Kommt es, zum Beispiel durch Feuer, Sturm oder Überschwemmung, zu einer vorübergehenden Betriebsunterbrechung, ersetzt die BU-Versicherung den entgangenen Gewinn und die laufenden Fixkosten wie Löhne, Leasingraten oder Mieten maximal bis zu ihrer vertraglich vereinbarten Haftzeit. Nicht versichert ist hingegen der reine Betriebsstillstand ohne einen ersatzpflichtigen Sachschaden. Außerdem liegt nicht immer auch ein versicherter Unterbrechungsschaden vor. Zum Beispiel dann nicht, wenn nach einem ersatzpflichtigen Sachschaden zwar eine Betriebsunterbrechung eingetreten ist, der Stillstand und der nach Auftragslage geplante Ertrag aber durch Mehrarbeit (Überstunden, Wochenendarbeit) oder Fremdvergabe aufgeholt werden konnte.
Wie lang sollte die Haftzeit sein?
Die Haftzeit ist der Zeitraum, in dem die Versicherung für die finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung nach Eintritt des Sachschadens aufkommt – und zwar für den Betrag, den der Versicherungsnehmer ohne Betriebsunterbrechung im Bemessungszeitraum hätte erwirtschaften können. Für Unternehmen des Maschinenbaus, deren Produktionsprozesse oft komplex und zeitintensiv sind, empfiehlt sich eine Haftzeit von mindestens 18 Monaten. Oft sind 24 Monate oder mehr die bessere Wahl. Dieser Zeitraum stellt sicher, dass auch bei längeren Reparatur- oder Umbauarbeiten keine finanzielle Lücke entsteht. Dabei ist zu beachten, dass der Betriebsunterbrechungsschaden nicht bereits mit der Wiederherstellung der technischen Betriebsbereitschaft endet, sondern erst dann, wenn der Ertrag des Unternehmens wieder das Niveau vor dem Schadenereignis erreicht hat.
Die Versicherungssumme richtig festlegen
Ein zentraler Aspekt der BU-Versicherung ist die Festlegung der Versicherungssumme. Sie orientiert sich am zu erwartenden Bruttoertrag des Unternehmens, also vereinfacht gesagt am Umsatz abzüglich der variablen Kosten. Da sich die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens ändern kann, ist eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Versicherungssumme ratsam, um eine Unter- oder Überversicherung zu vermeiden. Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung ist es von besonderer Bedeutung, dass in der Zukunft liegende Erträge versichert werden sollen.
Beispiel:
Die im September 2024 auf der Grundlage der damals vorliegenden Informationen ermittelte Versicherungssumme muss also so bemessen sein, dass sie auch für das Geschäftsjahr 2026 noch ausreicht.
Was ist die Nachhaftung?
Die Nachhaftung deckt vorsorglich finanzielle Verluste, die über die Versicherungssumme hinausgehen, bis zu einem bestimmten Prozentsatz (in der Regel 30 Prozent) ab. Nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahrs erfolgt eine sogenannte Nachhaftungsabrechnung. Je nach vertraglicher Vereinbarung werden hier Prämien nacherhoben oder bei Unterschreitung der vereinbarten Versicherungssumme bis zu einem Drittel der gezahlten Prämie zurückerstattet.
Spezielle Risiken im Maschinen- und Anlagenbau
Für Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus sind in der BU-Versicherung besondere Risiken zu berücksichtigen. Dazu zählen stark ausgelastete Anlagen und spezialisierte Maschinenparks mit langen Lieferzeiten, hohe Abhängigkeit von Zulieferern und Kunden mit vertraglichen Verpflichtungen, optimierte Lagerkapazitäten („just in time“) und die starke Vernetzung von Standorten und Produktionsabläufen (Wechselwirkungsschäden mit Tochter-/Schwesterunternehmen zum Beispiel im Ausland) bei hoher Fertigungstiefe. Die Verbesserung des betrieblichen Kontinuitätsmanagements (Business Continuity), die Identifizierung von Engpässen in der Lieferkette und die Entwicklung alternativer Lieferanten sind daher wichtige Schwerpunkte im Risikomanagement der Unternehmen.
Mitversicherung von Wechselwirkungs- und Rückwirkungsschäden
Wechselwirkungsschäden sind schadenbedingte Auswirkungen zwischen verschiedenen in einem Vertrag versicherten Betrieben, Standorten et cetera. Rückwirkungsschäden sind dagegen Auswirkungen von Fremdschäden auf den eigenen Betrieb, zum Beispiel Brandschäden bei Abnehmern oder Lieferanten. Wird also ein fremdes Unternehmen, das mit dem Versicherungsnehmer in Geschäftsbeziehungen steht, durch einen Brandschaden in seiner Betriebsfähigkeit beeinträchtigt und dadurch lieferunfähig, so sind die daraus beim Versicherungsnehmer entstehenden Schäden nur dann mitversichert, wenn dies besonders vereinbart ist.
In der Regel sind Wechselwirkungsschäden (meist ohne Begrenzung) und Rückwirkungsschäden unbenannter Zulieferer und Abnehmer (mit Entschädigungsgrenze) prämienfrei mitversichert. Unternehmen sollten die Möglichkeit nutzen, bei Zulieferern und Abnehmern zu prüfen, ob ein höherer Deckungsschutz gegen eine Zusatzprämie sinnvoll ist. Dies sollte in Abhängigkeit vom vereinbarten Umsatzvolumen geprüft werden.
Tipps für die richtige Absicherung
- Analyse der individuellen Risiken: Führen Sie eine umfassende Risikoanalyse durch, um die spezifischen Gefahren und Schwachstellen Ihres Unternehmens zu identifizieren.
- Regelmäßige Aktualisierung: Überprüfen Sie jährlich Ihre Versicherungssumme und Haftzeit auf Basis Ihrer zukünftigen Ertragsentwicklung, um auf veränderte Bedingungen reagieren zu können.
- Zusatzbausteine prüfen: Neben der Nachhaftung können Zusatzbausteine, wie zum Beispiel eine Benennung von Zulieferern und Abnehmern sinnvoll sein, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.
Im Falle eines Sachschadens ist die richtige Sach-Betriebsunterbrechungsversicherung für Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus essenziell. Die VSMA berät Sie gerne persönlich zur optimalen Vertragsgestaltung für Ihr Unternehmen. Sprechen Sie mit uns!
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