Bereits vor einigen Jahren hatten wir uns zu den komplexen Rahmenbedingungen im weltweiten Exportgeschäft geäußert. Inzwischen ist es noch deutlich schwieriger geworden, die zahlreichen Compliance-Anforderungen zu erfüllen. Zu den bereits bekannten Herausforderungen beim Export in „Länder mit Restriktionen in Bezug auf die Transportversicherung“ addieren sich nun noch die gravierenden Auswirkungen des Russland/Ukraine-Konflikts.

Der deutsche Maschinen- und Anlagenbau exportiert nach wie vor sehr erfolgreich in alle Welt. Die Versicherung dieser Transporte wird jedoch zunehmend zur Herausforderung. Nicht nur die Compliance-Anforderungen an sich sind gestiegen – auch die Uneinheitlichkeit der Risikoträger im Umgang mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Sanktionen entwickelt sich zu einem immer größeren Problem.

Beispiel Russland/Ukraine-Konflikt
Einige Versicherern berufen sich für einen territorial begrenzten Bereich im Kriegsgebiet zwischen der Ukraine, Russland und Belarus „nur“ auf den Ausschluss der sogenannten „Politischen Gefahren“ (Kriegsrisiko, Streik und Aufruhr sowie Beschlagnahmerisiken) und verweisen auf die Einhaltung aller geltenden rechtlichen und vertraglichen Bestimmungen. Andere Versicherer fordern sehr strikt einen vollständigen territorialen Ausschluss. Das heißt, dass für Transporte von und nach diesen Gebieten schlichtweg kein Versicherungsschutz mehr geboten wird.

Zwischen diesen beiden Polen bewegt sich die Mehrheit der Transportversicherer. Die Unsicherheit im Umgang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen trägt leider nicht zur Verbesserung der Situation bei.

Situation führt zu Unsicherheit bei Unternehmen
Auch die Richtlinien für die Versicherung von Transporten in andere Länder werden zum Teil sehr unterschiedlich „gelebt“. Gerade wenn es um die Anforderungen an den Versicherungsschutz aus Akkreditiven heraus geht, gibt es – je nach Versicherer – durchaus unterschiedliche Ergebnisse.

Die Konsequenzen daraus sind – verständlicherweise – Unsicherheiten bei den Unternehmen. Was ist versicherbar, was nicht? Was kann man vereinbaren, was nicht? Richtig unangenehm wird es dann, wenn man – im guten Glauben auf die jüngere Vergangenheit – Vereinbarungen trifft, die plötzlich von dem Versicherer nicht mehr dargestellt werden (können).

Forderung nach einheitlichem Umgang mit Compliance-Richtlinien
Versicherer verkaufen in erster Linie Sicherheit. Gerade beim Export von hochwertigen Maschinen in alle Welt kommt es auf einen verlässlichen Versicherungsgeber an. Die aktuelle Situation – insbesondere was die Beurteilung und Auslegung von Regeln, Gesetzen, Sanktionen et cetera betrifft – ist jedoch leider manchmal eine andere. Es besteht Handlungsbedarf. Es kann nicht sein, dass Versicherer A „Nein“ und Versicherer B „Ja“ sagt. Verlässlichkeit und vor allem Einheitlichkeit im Umgang mit den Compliance-Richtlinien sind notwendig und daher das Gebot der Stunde.

Den Weg durch das „Dickicht“ der aktuellen Bestimmungen, Richtlinien, Sanktionen et cetera kennen die Spezialisten der VSMA. Die VSMA GmbH – als 100-prozentige Tochtergesellschaft des größten Industrieverbandes Europas, dem VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V.) – ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner in allen Exportfragen.

Beitragsbild: Panchenko Vladimir / Shutterstock

Kontakt:
Herr Torsten Wieland
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1543
twieland@vsma.org

 

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