Erst der Schnee, …

Das Jahr begann für viele Gebäudebesitzer mit der Angst vor den Schneelasten. Schnee kann zum Risiko für Häuser, Autos und Menschen werden. Vor allem Gebäudebesitzer in schneereichen Regionen sollten sich der weißen Gefahr bewusst sein und wissen, wie diese Schäden versichert sind.

In der privaten Wohngebäudeversicherung können Schäden am Gebäude durch Schneedruck in der Regel über eine sogenannte Elementarschadenversicherung abgedeckt werden. Diese bündelt mehrere Naturgefahren, wie zum Beispiel auch Erdbeben und Überschwemmung.

In der industriellen Versicherung ist es üblich, die Bausteine jeweils einzeln zu versichern. Hier muss die Gefahr „Schneedruck und Lawinen“ abgesichert werden. Eine Gebäudeversicherung ohne diese zusätzliche Deckung für Naturgefahren greift bei Schäden durch Schneedruck nicht.

Wichtig ist jedoch, dass nicht nur die Gebäudeversicherung eine Erweiterung für die Elementargefahren beinhaltet. Auch die Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung sollte entsprechend erweitert werden. Stürzt ein Hallendach unter den Schneelasten ein, werden auch die darunter befindlichen Sachen beschädigt oder zerstört. Je nach Relevanz des Bereiches für die Produktion kann dies zu einer existenziellen Betriebsunterbrechung führen.

… dann das Hochwasser

Auch für nicht unmittelbar vom Schneefall betroffene Regionen kann es in 2019 brenzlig werden. In den Gebirgen liegen enorme Schneemassen. Sofern diese in Folge eines starken Wetterumschwungs zu schnell schmelzen, kann es zu katastrophalen Hochwassern auch weit weg von den Gebirgen kommen.

Es empfiehlt sich daher, immer eine vollständige Absicherung aller Elementargefahren zu vereinbaren. Experten sind sich zudem einig, dass extreme Wetterlagen und daraus resultierende Schäden in den kommenden Jahren stark zunehmen werden.

Kontakt:
VSMA GmbH
Herr Patrick Römer
Tel. 069 6603 1579
E-Mail: proemer@vsma.org

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