Mitte April wurde erneut eine Bombe gefunden, dieses Mal im Frankfurter Osthafen. Das Kuriose hieran war, dass die Bombe in einer Lkw-Ladung Erdreich steckte, die in einem Entsorgungsbetrieb abgeladen wurde.
Bereits im vergangenen Jahr gab es mehrere größere Funde in Deutschland. Darunter auch die größte Evakuierung der Nachkriegszeit, bei der über 60.000 Menschen ihre Häuser verlassen mussten, damit eine Fliegerbombe im Westend Frankfurts entschärft werden konnte.
Doch was wäre, wenn eine solche Weltkriegsbombe bei der Entschärfung gesprengt werden müsste? Zahlen Versicherer für die Schäden einer möglichen Explosion?
Die Allgemeinen Bedingungen der Versicherer für die industrielle Sachversicherung beinhalten einen generellen Ausschluss für Schäden, die auf Kriegsereignisse zurückzuführen sind. Die Detonation einer Weltkriegsbombe ist nach Ansicht vieler Experten die Folge eines Kriegsereignisses – selbst wenn der 2. Weltkrieg schon vor über 70 Jahren endete.
In der Vergangenheit wurden derartige Schäden zwar von den Versicherern immer übernommen. Eine rechtlich hundertprozentige Sicherheit stellt dies jedoch nicht dar.
Die VSMA hat daher in ihren Rahmenvereinbarungen zur industriellen Sachversicherung eine Klarstellung vereinbart. Der Ausschluss für Kriegsereignisse gilt demnach nicht für Schäden durch Blindgänger aus dem 1. und 2. Weltkrieg. Dieser Passus bezieht sich ausschließlich auf Schäden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
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Patrick Römer
VSMA – Ein Unternehmen des VDMA
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