Schneedruck – Energiesparmaßnahmen erhöhen das Schadenpotenzial für Hallendächer

Große Schneelasten sind für Dächer von Betriebsgebäuden stets eine erhebliche Belastung. Ein Risiko, das sich nun im Zuge der Energiesparmaßnahmen deutlich verschärft hat. Werden Hallen weniger geheizt, ist auch die Temperatur der Dachhaut geringer. Hierdurch kommt es zu einer verlangsamten Schmelzwirkung. Bei Schneefall dürfte damit die Last auf einigen Dächern in diesem Jahr erheblich höher sein. Im schlimmsten Fall droht dann der Einsturz der Hallenkonstruktion. Die VSMA GmbH rät daher dringend, zeitnah einen entsprechenden Versicherungsschutz gegen Elementargefahren abzuschließen.

Wie entsteht Schneedruck und welche Gefahr steckt dahinter?
Bedingt durch lang anhaltende Schneefälle kommt es zu einer dicken weißen Schicht auf den Dächern – ein echtes Idyll könnte man meinen. Leider birgt die weiße Pracht jedoch auch Risiken. Denn Schnee und Eis haben in Abhängigkeit vom Wassergehalt und dem Grad der Vereisung ein erhebliches Gewicht, das viele Dächer auf eine echte Belastungsprobe stellt. Bedingt durch den Schneedruck kann es zu Verformungen, Rissen oder gar Einstürzen kommen, weil das Dach die Schneelasten nicht mehr trägt. Dies gilt besonders für Flachdächer, weil die Schneemassen dort nicht von selbst nach unten ausweichen können. Sobald das Dach beschädigt ist, kann dies zu einer Einsturzgefahr der Hallenkonstruktion führen. Um Mitarbeitende und Betriebsinhalte zu schützen, muss dann das Dach gestützt und die Sachen darunter müssen gesichert werden. Im schlimmsten Falle werden dadurch Betriebsteile unbegehbar und die Produktion steht ganz oder teilweise still. Es kommt zu einer Betriebsunterbrechung, die erhebliche Folgeschäden verursacht.

Warum entsteht durch die Energiesparmaßnahmen ein höheres Risiko?
Durch steigende Energiekosten und damit zusammenhängende Sparmaßnahmen werden viele Hallen in diesem Jahr weniger geheizt. Dies sorgt für eine niedrige Innentemperatur und somit auch zu einer niedrigen Temperatur der Dachhaut – insbesondere bei schlecht oder gar nicht isolierten Objekten. Hierdurch kommt es zu einer verlangsamten oder sogar zu keinerlei Schmelzwirkung, die die Schneelast auf dem Dach minimieren würde. Das heißt, der Schneefall in diesem Jahr könnte mit höherer Wahrscheinlichkeit als sonst zu Beschädigungen oder Zerstörungen der Hallendächer führen.

Sollte die Statik der Hallen nicht dem Schneedruck standhalten?
Oftmals handelt es sich bei den Hallen um über Jahrzehnte hinweg erweiterte und angebaute Bereiche, deren Statik nicht auf hohe Schneelasten ausgelegt ist. Früher waren die Anforderungen beim Bau von Hallen/Hallendächern im Vergleich zu heute schlichtweg geringer. Hinzu kommt, dass viele Dächer mit der Zeit bereits Vorschädigungen aufweisen. Eine 10 cm dicke Schneeschicht kann – je nach Wassergehalt und Vereisungsgrad – im Extremfall mehr als 100 kg pro Quadratmeter wiegen. Eine erhebliche Last, die beim Zusammentreffen mehrerer ungünstiger Faktoren (Alter, Vorschäden, Form, Neigungswinkel, Traglast) durchaus zum Einsturz führen kann. Auch hinzugekommene Photovoltaik-Anlagen und die entsprechenden Halterungen weisen eine zusätzliche Last für das Dach auf.

Empfehlungen und Tipps der VSMA GmbH
Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihre Hallendächer eventuelle Schneelasten noch tragen, sollten Sie vor dem Winter die Meinung eines Experten einholen (Dachdecker-Betrieb, Sachverständige oder Feuerwehr). Da durch die Schneelasten auch sogenannte Dachlawinen entstehen können, sollten bei Bedarf und sofern es die Statik der Gebäude erlaubt, zusätzlich Haken, Balken oder Gitter am Gebäudedach angebracht werden. So können Sie Schäden an Personen oder auch Fahrzeugen vorbeugen.

Zudem sollten Sie umgehend Ihren Versicherungsschutz überprüfen lassen. Denn Schäden durch Schneedruck sind in der Gebäudeversicherung in der Regel nicht standardmäßig abgedeckt und erfordern einen erweiterten Versicherungsschutz durch die sogenannte Elementarschadenversicherung. Um im Schadenfall und einer daraus möglicherweise resultierenden Betriebsunterbrechung nicht ohne Versicherungsschutz dazustehen, rät die VSMA daher dringend, jetzt zeitnah einen entsprechenden Versicherungsschutz gegen Elementargefahren abzuschließen. Warum die generelle Absicherung von Naturgefahren ohnehin zu empfehlen ist, können Sie in einem unserer anderen Artikel nachlesen.

Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung und kümmern uns um die Einholung eines individuellen Angebotes bei Ihrem Versicherer.

 

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Kontakt:
Frau Nina Becker
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1721
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