Strafverfolgung ist längst zu einem neuen unternehmerischen Risiko geworden. Dies gilt auch für diejenigen, die in der Überzeugung leben, nichts Unrechtes zu tun. Die Vielzahl an Gesetzen, die unternehmensbezogenes Handeln unter Strafe stellen, ist kaum noch überschaubar. Mit einer Straf-Rechtsschutzversicherung können Unternehmen sich und die Angestellten gegen die Kosten, die durch ein Strafverfahren entstehen, absichern.

Während eine Haftpflichtversicherung bei den VDMA-Mitgliedsunternehmen Standard ist, besitzt nicht einmal die Hälfte eine Straf-Rechtsschutzversicherung. Dies ergab eine Untersuchung der VDMA-Dienstleistungstochter VSMA GmbH.

Unterschätztes Risiko

Viele Manager gehen davon aus, dass andere stärker gefährdet sind als sie selbst. Dabei kann man in den meisten Fällen noch nicht einmal beeinflussen, ob man in ein Strafverfahren verwickelt wird oder nicht. Missgünstige Wettbewerber, angeblich Geschädigte oder Mitarbeiter, die sich schlecht oder ungerecht behandelt fühlen, bringen oftmals den Stein ins Rollen. Und mit dem Gesetz gerät man schnell einmal in Konflikt. Tausende von Gesetzen und Verordnungen, deren Inhalte selbst Juristen oft nicht bekannt sind, gilt es tagtäglich zu beachten. Zahlreiche, meist unbewusste Verstöße sind die Folge. Unwissenheit jedoch schützt vor Strafe nicht. Justiz und Verwaltungsbehörden sind gesetzlich verpflichtet, jedem Verdacht nachzugehen und Verstöße zu ahnden, sei es wegen vermuteter Falschbilanzierung, Steuervergehen, Umweltverstößen, Arbeitsunfällen oder Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz.

Kostenrisiko Anwalt

Dabei sind in vielen Fällen die Strafverfolgung und der Prozess sowie die mit der Strafverteidigung verbundenen hohen Kosten die schlimmste Strafe, nicht das Urteil. Nach jahrelangen Ermittlungen ist der Verdacht häufig zusammengebrochen, das Verfahren wird eingestellt. Da Strafverfahren langwierig und aufwändig sind, treffen die Rechtsanwälte regelmäßig Honorarvereinbarungen, welche die gesetzlichen Gebühren deutlich übersteigen. Oft kann der Entlastungsbeweis nur mit Hilfe von Sachverständigengutachten geführt werden. Insbesondere im Umwelt- und Produktbereich ist die Arbeit der Sachverständigen mit großem Aufwand verbunden. Entsprechend hoch fallen auch hier die Honorare aus. Und in beiden Bereichen benötigt man Spezialisten, die über vertiefte Fachkenntnisse verfügen. Die enormen Kosten einer Strafverteidigung hat der Betroffene auch dann zu tragen, wenn das Verfahren eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet.

Mit einem Bein im Gefängnis

Ist man mit dem Gesetz in Konflikt geraten und ein Richter vermutet Flucht- oder Verdunkelungsgefahr, wird Untersuchungshaft angeordnet. Dabei sind die Bedingungen der Untersuchungshaft in Deutschland noch akzeptabel, wenn auch nicht angenehm. Rund 24.000 Betroffene jährlich in Deutschland – davon mehr als die Hälfte wegen Vermögensdelikten – weist die Statistik aus. Im Ausland sind die Haftbedingungen oft wesentlich schlechter, die Rechtsanwendung ist unberechenbar und teilweise – auch aufgrund von Sprachbarrieren – unverständlich.

Sonderkonditionen für VDMA-Mitglieder

Über die VSMA wird den Verbandsmitgliedern die Straf-Rechtsschutzversicherung zu Sonderkonditionen angeboten. Diese kann jetzt auch um ein so genanntes U-Haft-Paket ergänzt werden. Im Rahmen der angebotenen Leistungen werden alle notwendigen Benachrichtigungen übernommen oder ein erforderlicher Arzneimittelversand organisiert. Im Ausland werden Kontakte zur Botschaft oder zum zuständigen Konsulat hergestellt.
Umfassender Versicherungsschutz ist wichtiger denn je. Diesen erhalten Mitgliedsunternehmen bei der VSMA GmbH. Sprechen Sie mit uns. Vorher !

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