Zum 01. Januar 2022 ist der Freibetrag bei dem Sachbezug gemäß Einkommensteuergesetz auf EUR 50,00 im Monat gestiegen. Das heißt: Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Krankenzusatzversicherung sind als Sachlohn steuer- und sozialversicherungsfrei möglich, wenn der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ausschließlich Versicherungsschutz und nicht auch eine Geldzahlung verlangen kann.

Anhebung des Freibetrags geht nicht weit genug
Bis zum 31.12.2021 belief sich die Freigrenze auf EUR 44,00 im Monat. Bei der Anhebung auf EUR 50,00 im Monat handelt es sich daher sicherlich um einen ersten richtigen Schritt des Gesetzgebers. Denn natürlich ist diese Regelung über Sachbezug eine lukrative Alternative zur Barlohn-Variante. Aus unserer Sicht geht die Anhebung jedoch nicht weit genug!

Unternehmer tragen ein großes Maß an sozialer Verantwortung. Unter anderem lastet die Fürsorgepflicht für die Gesundheit ihrer Belegschaft auf ihren Schultern. Aufgrund des Fachkräftemangels und auch wegen „Corona“ werden sich die Personalverantwortlichen der Bedeutung der Gesundheitsversorgung immer deutlicher bewusst. Diverse Fachleute deuten wegen der enormen Defizite der gesetzlichen Krankenversicherer eine notwendige Gesundheitsreform an. Wir wissen alle, dass in einem solchen Fall das Wort „Reform“ nicht positiv besetzt ist und Leistungskürzungen folgen werden. Daher sollte die Politik auch für entsprechende Rahmenbedingungen sorgen und die Beiträge des Arbeitgebers zur bKV – unabhängig von anderen Zuwendungen – steuerfrei ermöglichen.

Die Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung
Die betriebliche Krankenversicherung hat für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlreiche Vorteile. Die Mitarbeitenden profitieren von umfangreichen Gesundheitsleistungen – ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Auch eventuelle Vorerkrankungen sind abgesichert. Arbeitgeber steigern durch das Angebot einer bKV ihre Attraktivität und binden die Belegschaft langfristig an das Unternehmen. Mittlerweile bieten die Versicherer neben den typischen Bausteinen, wie zum Beispiel Zahnersatz und Krankenhaus, auch sogenannte Budgettarife an. Hierbei legt der Arbeitgeber die Budgethöhe fest und die Mitarbeitenden können Leistungen aus verschiedenen Bereichen nach ihrem individuellen Bedarf in Anspruch nehmen.

Gerne stehen wir Ihnen für die Erarbeitung eines individuellen bKV-Konzepts für Ihr Unternehmen zur Verfügung.

Beitragsbild: SDI Productions / Shutterstock

Kontakt:
Herr Marcus Flier
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1573
mflier@vsma.org

Betriebliche Krankenversicherung (BKV)
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