Straf-Rechtsschutz: BREXIT für Kunden der VSMA kein Thema

VSMA-Kunden, deren Tochtergesellschaft in Großbritannien im Rahmen der Industrie-Straf-Rechtsschutzversicherung (ISRS) mitversichert ist, sind auch nach einem BREXIT vollumfänglich geschützt.

Die VSMA hat frühzeitig eine Bilanzschutzklausel für die Muttergesellschaft in ihrer Eigenschaft als Versicherungsnehmer vereinbart. Diese erlaubt, Rechtsschutzfälle auch nach einem BREXIT in Deutschland zu regulieren. Derartige Fälle werden behandelt wie Streitigkeiten in sogenannten „non-admitted-Staaten“.

Der BREXIT ist ein weiteres Beispiel für eine immer komplexer werdende Rechtslage für international tätige Unternehmen.

Wer in Großbritannien ein Tochterunternehmen hat, dort Waren produziert oder mit dem Land Waren austauscht, muss sich auf neue Herausforderungen einstellen. Es kann in den Unternehmen holprig werden, insbesondere für Zollbeauftragte und Mitarbeiter mit Sonderaufgaben, wie zum Beispiel Compliancebeauftragte. Das Bußgeld- und Straf-Potenzial ist hoch.

Unternehmen, die bisher noch keine Industrie-Straf-Rechtsschutzversicherung eingedeckt haben, sind gut beraten, kurzfristig eine solche Kostenversicherung abzuschließen.

Eine Industrie-Straf-Rechtsschutzversicherung gilt für alle Mitarbeiter eines Unternehmens. In Deutschland kennt das Strafrecht ausschließlich eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für natürliche Personen. Im Ausland, insbesondere in angloamerikanischen Ländern existiert auch eine Unternehmensstrafbarkeit.

Die Industrie-Straf-Rechtsschutzversicherung ist die passende Absicherung für jedes Unternehmen. Sie beinhaltet auch einen Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und ist aus Sicht der VSMA unverzichtbar.

Beitragsbild: EmiliaU / iStock

Kontakt:
Herr Matthias Nodorf
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1806
mnodorf@vsma.org

Industrie-Straf-Rechtsschutzversicherung