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Um die Zulassung als Rechtsanwalt nicht zu verlieren, müssen bei einem VDMA-Mitgliedsunternehmen oder einem Mitgliedsverband des BDI angestellte Rechtsanwälte für ihre nebenberufliche Tätigkeit eine sog. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen. Die zu vereinbarende Vertragsdeckungssumme muss mindestens EUR 250.000,00 (4-fach maximiert) betragen. Die VSMA, 100%iges Tochterunternehmen des VDMA, hat seit über 20 Jahren einen Rahmenvertrag für die nebenberuflich tätigen […]

Nach wie vor gilt: Wer als Jurist keinen Versicherungsnachweis vorlegen kann, erhält keine Zulassung zur Anwaltschaft. Für Rechtsanwälte, die in VDMA-Mitgliedsunternehmen beschäftigt sind, bietet die VSMA eine besonders günstige Versicherungslösung an. Der Jahresbeitrag für den Versicherungsschutz für die nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit eines Rechtsanwaltes, der seine Arbeitszeit und –kraft überwiegend seinem nichtanwaltlichen Arbeitgeber zur Verfügung stellt, […]