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Wer einen Schaden geltend macht, muss zunächst sein Eigentum an der beschädigten Sache nachweisen können. Das wurde kürzlich der Geschädigten eines Verkehrsunfalls zum Verhängnis. Weil sie nach 18 Jahren nicht mehr belegen konnte, dass sie den Kaufpreis für das beschädigte Auto bezahlt hatte, blieb sie auf dem Schaden sitzen. Im Sat.1-Frühstücksfernsehen wurde am 18.6.2024 ein […]

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