Tag Archives: Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft getreten, das einen Zuschuss des Arbeitgebers auf Entgeltumwandlungen vorschreibt, wenn nicht tarifvertragliche Regelungen der Anwendung entgegenstehen. Diese Pflicht gilt auch für Altverträge – mit einer Übergangsfrist, die am 01.01.2022 abläuft. Unternehmen sollten die Umsetzung des Arbeitgeberzuschusses zur betrieblichen Altersvorsorge für Altzusagen nach dem BRSG daher nun zeitnah angehen. […]

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Ab 1 Januar 2019 müssen Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 15% auf den Eigenbeitrag des Arbeitnehmers leisten, soweit durch die Entgeltumwandlung eine Sozialversicherungsersparnis generiert wird. Der Zuschuss ist maximal bis zu einer Umwandlungshöhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West zu leisten. Bei Bestandsverträgen gilt die Regelung ab dem 01.01.2022. Tarifvorbehalt ist zu beachten […]

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Nachdem das Gesetz aufgrund des umstrittenen Sozialpartnermodells auf der Kippe stand, konnten sich CDU, CSU und die SPD am 24. Mai final einigen. Am 1. Juni wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in zweiter und dritter Lesung von den Abgeordneten des Bundestages beschlossen. Neben der betrieblichen Altersvorsorge ist auch die Riester-Rente von den Neuerungen betroffen. Die Speerspitze […]

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