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Im Gegensatz zu Deutschland können Arbeitnehmer in Frankreich bei Arbeitsunfällen oder berufsbedingten Krankheiten in Folge eines schwerwiegenden Fehlverhaltens des Arbeitgebers diesen direkt in Regress nehmen. Aufgrund der umgekehrten Beweislast ist in Frankreich ein ständiger Anstieg der Klagen von Arbeitnehmern zu beobachten. Dieser Umstand kann auch deutsche Muttergesellschaften betreffen. Die Versicherung der Arbeitgeber-Haftpflicht ist in Frankreich […]