Die Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung und die D&O Vertragsrechtsschutzversicherung ergänzen die D&O- Versicherung im Bereich der Übernahme von Rechtskosten. Unter verschiedenen Aspekten der Schadenregulierung in D&O- Haftungsfällen hat sich die Notwendigkeit dieser Zusatzdeckungen ergeben. In der D&O Versicherung wird regelmäßig auf den versicherten Betrag, die vereinbarte Deckungssumme, geklagt, auch wenn der tatsächlich entstandene oder behauptete Schaden die D&O- […]