Eine Pflicht zum Abschluss einer Cyberversicherung besteht grundsätzlich nicht, sondern liegt zunächst im Ermessen des Managements. In Einzelfällen kann der Abschluss einer Cyberversicherung dennoch obligatorisch sein. Der zweite Teil des Beitrags befasst sich mit der Frage, ob, in welchen Fällen und aufgrund welcher Rechtsgrundlagen sich eine Haftung der Geschäftsleitung bei Nichtabschluss einer Cyberversicherung ergeben kann. […]
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