Wenn in Deutschland vor circa 25 Jahren ein Managerhaftungsfall eintrat, suchte das geschädigte Unternehmen in der Regel nach einem dafür verantwortlichen Mitglied der Geschäftsführung und nahm dieses für den verursachten Schaden in Anspruch. Ziel war es letztlich, dass der Schaden von der D&O-Versicherung übernommen wird. Dieses Vorgehen ist legitim – und auch Sinn und Zweck […]
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