Ein zivilrechtlicher Anspruch ist entstanden, sobald er erstmals geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden kann. Er ist jedoch nicht mehr durchsetzbar, wenn er verjährt ist. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthält ergänzend zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Sondervorschriften, § 14 und § 15 VVG, die in der Schadenpraxis immer wieder zu Diskussionen führen. Ein […]
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