Das Gesetz zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung ist seit 1. Januar 2018 in Kraft. Wie die VDMA-Rechtsabteilung berichtet hat, ergibt sich durch die neuen Regelungen für die Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus eine deutliche Erhöhung des Haftungsrisikos in Bezug auf die Übernahme von Aus- und Einbaukosten im Rahmen der Gewährleistung. Das einzig Positive, was man […]
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