Mit Wirkung vom 01. März 2008 gilt für die Neuzulassung von Kraftfahrzeugen ein geändertes Verfahren. Zur Vorlage bei der Zulassungsstelle wird eine so genannte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) in Form einer 7-stelligen Nummer benötigt. Die bisher üblichen Deckungskarten in Papierform werden von den Zulassungsstellen in der Regel nicht mehr akzeptiert, so dass es vor der Fahrzeugzulassung […]