Schäden, die durch undichte Wasserleitungen entstehen, können beträchtlich sein. Die meisten Unternehmen haben daher Leitungswasserschäden umfassend versichert. Tritt der Schaden jedoch in einem leer stehenden Gebäude auf, sind zusätzliche Obliegenheiten zu beachten. Anderenfalls kann der Versicherer seine Leistung kürzen, wie Rechtsanwalt Dr. Stefan Steinkühler, Berater der VSMA GmbH, anhand von Fallbeispielen erläutert. Ein Leitungswasserschaden liegt vor, […]
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