Die deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Rentenversicherung West von 7.550 auf 8.050 Euro monatlich ab 2025 schafft zusätzlichen Spielraum für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und ermöglicht eine höhere sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung. Gleichzeitig steigern die anhaltende Schwäche des gesetzlichen Rentensystems, die Lohnerhöhungen des Vorjahres und der für 2025 erwartete Rückgang der Inflation das Interesse an […]
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