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Wie Herr Claus Ullrich aus der VDMA-Rechtsabteilung in seiner neu bearbeiteten Auflage „Vertragsgestaltung im Inland“ beschreibt, ist eine Regelung über die Haftung für sogenannte Folgeschäden die zentrale und wichtigste Bestimmung sowohl in Individualverträgen als auch in den Allgemeinen Lieferbedingungen. Ohne eine ausdrückliche Haftungsbegrenzungs-Klausel haftet ein Lieferer dem Besteller automatisch in unbegrenzter Höhe für alle Schäden […]