Tag Archives: Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Um die Zulassung als Rechtsanwalt nicht zu verlieren, müssen bei einem VDMA-Mitgliedsunternehmen oder einem Mitgliedsverband des BDI angestellte Rechtsanwälte für ihre nebenberufliche Tätigkeit eine sog. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen. Die zu vereinbarende Vertragsdeckungssumme muss mindestens EUR 250.000,00 (4-fach maximiert) betragen. Die VSMA, 100%iges Tochterunternehmen des VDMA, hat seit über 20 Jahren einen Rahmenvertrag für die nebenberuflich tätigen […]